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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4880/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

r den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19/8

Solarpark Gisselberg der Universitätsstadt Marburg, Stadtteil Gisselberg, gefasst.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Auf den landwirtschaftlichen Flächen süstlich von Gisselberg, zwischen der Main-Weser-Bahn und der B 3a gelegen, möchte die Volllast GmbH aus Schwabsoien in München ein Solarkraftwerk zur regenerativen Erzeugung von elektrischer Energie gemäß dem „Erneuerbaren Energien Gesetz“ (EEG) errichten. Dabei soll eine öffentliche Wegeparzelle mit genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Volllast GmbH, deren Geschäftsfeld es ist, regenerative Energieprojekte zu realisieren, mit Schreiben vom 22.03.2016 den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die geplante Errichtung eines Solarparks im Stadtteil Gisselberg gestellt. Eine genauere Beschreibung des zu Grunde liegenden angestrebten Projekts Solarpark Gisselberg kann ausführlich dem beigefügten Antrag entnommen werden.

Am 09.05.2016 hat der Magistrat der Universitätsstadt dem Antrag zugestimmt.

Aufgrund der Lage im planungsrechtlichen Außenbereich und dem Bezug zum EEG ist die Aufstellung eines vorbereitenden und eines verbindlichen Bauleitplans erforderlich. Dementsprechende Vorgespräche zwischen dem Fachdienst Stadtplanung und dem Vorhabenträger haben stattgefunden.

Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird ein mit der Universitätsstadt Marburg abgestimmtes Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan) sein. Weiterhin wird ein Durchführungsvertrag, der den Vorhabenträger zur Übernahme aller anfallenden Kosten, ggf. für die erforderliche Erschließungsmaßnahme, verpflichtet.

Gemäß § 2 (4) BauGB ist für das Vorhaben ein Umweltbericht, in dem die Ergebnisse einer Umweltprüfung ausgewertet werden, erforderlich.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB geändert.

Am 13. Juni 2016 soll das Verfahren dem Ortsbeirat Gisselberg vorgestellt werden.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

 

 

 

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Anlagen

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