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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0720/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2002
hier: Hst. 2102/9400 "Gebäudesanierung Brüder-Grimm-Schule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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22.10.2002
| |||
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26.11.2002
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Erledigt
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Magistrat
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Anhörung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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29.11.2002
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter
Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei
der Hst. 2102/9400 Gebäudesanierung Brüder-Grimm-Schule in Höhe von 35.000 zugestimmt:
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 2801/9410 Sanierung Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen (Richtsberg-Gesamt-schule) in gleicher Höhe.
Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.
Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Für den Ausgleich des Haushaltes 2002 wurden die beantragten Mittel gekürzt und die Verpflichtungsermächtigung entsprechend erhöht. Nunmehr zeigt sich jedoch, dass mit dem zur Verfügung stehenden Restbetrag die anfallenden Rechnungen bis Anfang Dezember nicht mehr gezahlt werden können. Im laufenden Haushaltsjahr werden noch weitere ca. 35.000,00 für Bauleistungen zu zahlen sein.
Zusätzliche Kosten bei der Maßnahme sind für die
Konzipierung eines neuen Farbkonzeptes (Architektenhonorar) angefallen und
daraus resultierenden Mehrkosten für geleistete Anstricharbeiten. Außerdem musste
in einem Klassenraum ein neuer Parkettboden verlegt werden, was bei Beginn der
Arbeiten nicht ersichtlich war.
Diese zusätzlichen Anforderungen und die damit verbundenen
Mehrkosten waren bei der Haushaltsanmeldung für das mittelbewirtschaftende Bauamt
nicht vorhersehbar.
Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die
Haushaltsüberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist
gewährleistet.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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