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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4903/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Änderungsbeschluss für die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18/13 "Landschulheim Steinmühle" in den Stadtteilen Cappel und Gisselberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Nützel, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Erörterung
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Jul 5, 2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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Jul 7, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jul 15, 2016
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Änderungsbeschluss für die Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 18/13 "Landschulheim Steinmühle" der Universitätsstadt Marburg, Stadtteile Cappel und Gisselberg, gefasst.
Sachverhalt
Begründung:
Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die direkt östlich an den Gebäudebestand des Landschulheimes Steinmühle angrenzen, möchte der Schulverein als Träger der Schule einen Neubau zur Schulerweiterung errichten. Zusätzlich ist beabsichtigt, durch den Bau einer Buswendeschleife die Schulbuserschließung zu optimieren. Gleichzeitig ist damit eine Neuordnung der Stellplatzanlage geplant.
Vor diesem Hintergrund hat der Schulverein mit Schreiben vom 31.05.2016 den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die geplanten Erweiterungen gestellt. Der Magistrat der Universitätsstadt entscheidet parallel über diesen Antrag.
Aufgrund der Lage im planungsrechtlichen Außenbereich ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplan-Änderung umfasst alle bestehenden und planerisch neu angedachten Flächen. Dies ist erforderlich, da mit diesem Verfahren deren Notwendigkeit städtebaulich zu prüfen ist.
Da der Bebauungsplan dazu parallel aufgestellt wird, kann auf den Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB in diesem Verfahren verwiesen werden.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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96,9 kB
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