Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/4904/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18/26 "Erweiterung Landschulheim Steinmühle" der Universitätsstadt Marburg, Stadtteil Cappel, gefasst.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Auf den landwirtschaftlichen Flächen, die direkt östlich an den Gebäudebestand des Landschulheimes Steinmühle angrenzen, möchte der Schulverein als Träger der Schule einen Neubau zur Schulerweiterung errichten. Zusätzlich ist beabsichtigt, durch den Bau einer Buswendeschleife die Schulbuserschließung zu optimieren. Gleichzeitig ist damit eine Neuordnung der Stellplatzanlage geplant.

 

Die Erweiterungsnotwendigkeiten werden wie folgt begründet

  • aktuelle Raumnot aufgrund immer weiter steigenden Schülerzahlen
  • ckkehr von G8 zu G9
  • nicht alle Kurse bzw. Klassen haben einen eigenen Klassenraum
  • Einrichtung eines internationalen Schulzweiges
  • Sanierungsbedarf im Gebäudebestand
  • Neuordnung der Verkehrs- und Parkplatzsituation

 

Vor diesem Hintergrund hat der Schulverein mit Schreiben vom 31.05.2016 den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die geplanten Erweiterungen gestellt. Eine genauere Beschreibung der Notwendigkeiten für die angestrebten Erweiterungen kann ausführlich dem beigefügten Antragsschreiben entnommen werden.

 

Der Magistrat der Universitätsstadt entscheidet parallel über diesen Antrag.

 

Aufgrund der Lage im planungsrechtlichen Außenbereich ist die Aufstellung eines vorbereitenden und eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich. Entsprechende Vorgespräche zwischen dem Fachdienst Stadtplanung und dem Vorhabenträger haben stattgefunden.

 

Im Vorfeld haben Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Gießen, Abt. Umwelt, bezüglich der Hochwasserproblematik stattgefunden.

Bestandteil dieser Bauleitplanung wird ein städtebaulicher Vertrag sein, der den Vorhabenträger zur Übernahme aller anfallenden Kosten, ggf. für die erforderliche Erschließungsmaßnahme, verpflichtet. Dazu erklärt sich der Vorhabenträger im Antragsschreiben bereit.

 

Gemäß § 2 (4) BauGB ist für das Vorhaben ein Umweltbericht, in dem die Ergebnisse einer Umweltprüfung ausgewertet werden, erforderlich.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB geändert.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

rgermeister

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Mobile Navigation schliessen