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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4916/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung und Wahl von Mitgliedern des Beirates der Volkshochschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Oct 14, 2016
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Sep 16, 2016
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Oct 14, 2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
- 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung für den Beirat der Volkshochschule zu benennen und
- eine/einen örtliche/örtlichen Vertreterin/Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
- eine/einen örtliche/örtlichen Vertreterin/Vertreter der gewerblichen Wirtschaft,
- je eine/einen Vertreterin/Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche,
- 2 Vertreterinnen/Vertreter der Philipps-Universität, davon eine/ein Lehrende/Lehrender der Studiengangseinheit Erziehungswissenschaften,
- eine/einen örtliche/örtlichen Vertreterin/Vertreter (Lehrerin/Lehrer/ der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Fachgruppe Erwachsenenbildung, Berufsschule oder Gymnasien –,
- eine/einen örtliche/örtlichen Vertreterin/Vertreter (Lehrerin/Lehrer) des Deutschen Lehrerverbandes
in den Beirat zu wählen.
Es wird vorgeschlagen, für die sachkundigen Einwohner Stellvertreter/innen festzulegen.
Die in den Wahlvorschlägen genannten aber nicht gewählten Personen können als Stellvertreterin / Stellvertreter gelten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 4 der Satzung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg setzt sich der Beirat der Volkshochschule aus den o. a. stimmberechtigten Mitgliedern, dem Oberbürgermeister oder einem von ihm bestimmten Mitglied des Magistrats (Vorsitzende/Vorsitzender des Beirats) und drei weiteren Magistratsmitgliedern zusammen. Hinzu kommen zwei Vertreterinnen/Vertreter der VHS-Teilnehmer und zwei Vertreterinnen/Vertreter der VHS-Dozenten. Diese werden zu Beginn des Wintersemesters von der Dozentenversammlung bzw. von der Versammlung der Kursvertreter gewählt.
Für die Entsendung der 8 Stadtverordneten wird in analoger Anwendung der getroffenen Entscheidung bei den Ausschüssen ebenfalls das Benennungsverfahren vorgeschlagen (§ 62 Ziff. 2 HGO).
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

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