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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/4917/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Beisitzern/Beisitzerinnen für den Anhörungsausschuss im Widerspruchsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Wahlvorbereitungsausschuss
|
Vorberatung
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|
|
Jul 15, 2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Jul 15, 2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtszeit der bisherigen Beisitzer/innen ist mit der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung zum 31.03.2016 abgelaufen. Nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) werden die Beisitzer/innen für die Wahlzeit der Vertretungskörperschaften durch die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrats gewählt.
Gem. § 10 Abs. 3 Nr. 3 HessAGVwGO haben Berufs- und andere Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen mit Sitz im Stadtgebiet ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Magistrat. Dieser Hinweis erfolgt vor der Wahl der Beisitzer durch ortsübliche Bekanntmachung.
Gem. § 10 Abs. 6 HessAGVwGO sind die Beisitzer/innen nach Ablauf ihrer Wahlzeit zu Sitzungen heranzuziehen, bis ihre Nachfolger gewählt sind.
Für die Wahl gelten die Vorschriften des § 55 HGO.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

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