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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/4917/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten

 

11 Beisitzer/innen

 

für den Anhörungsausschuss zu wählen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der bisherigen Beisitzer/innen ist mit der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung zum 31.03.2016 abgelaufen. Nach § 10 Abs. 2 Nr. 1 des Hess. Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) werden die Beisitzer/innen für die Wahlzeit der Vertretungskörperschaften durch die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag des Magistrats gewählt.

 

Gem. § 10 Abs. 3 Nr. 3 HessAGVwGO haben Berufs- und andere Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen mit Sitz im Stadtgebiet ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Magistrat. Dieser Hinweis erfolgt vor der Wahl der Beisitzer durch ortsübliche Bekanntmachung.

Gem. § 10 Abs. 6 HessAGVwGO sind die Beisitzer/innen nach Ablauf ihrer Wahlzeit zu Sitzungen heranzuziehen, bis ihre Nachfolger gewählt sind.

Für die Wahl gelten die Vorschriften des § 55 HGO.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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