Seiteninhalt
Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/4960/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Piratenpartei betr.: Bürgerbeteiligung 2016 I - Initiativrechte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Antragsteller*in:
- Piratenpartei
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Stellungnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Jul 12, 2016
| |||
|
Sep 13, 2016
| |||
|
Oct 11, 2016
| |||
|
Nov 15, 2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Jul 15, 2016
| |||
|
Sep 16, 2016
| |||
|
Oct 14, 2016
| |||
|
Nov 18, 2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, in Marburg mehr Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten zu schaffen.
Auf der Grundlage von Art. 17 des Grundgesetzes der BRD sollen in Marburg insbesondere Möglichkeiten des Initiativrechts ergänzt und verbessert werden.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt in diesem Zusammenhang fest, dass
(1) die Ortsbeiräte gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung für Ortsbeirate Antragsrecht an den Magistrat haben und der/die Ortsvorsteher/in Rederecht in den Gremien besitzt, welche die entsprechenden Anträge beraten.
(2) Einwohner(innen) gemäß § 7 Abs. 6 der zuletzt im Juni 2016 aktualisierten Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg Antragsrecht an die Stadtverordnetenversammlung haben.
Zu (1):
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung darüber zu berichten, inwieweit den Ortsbeiräten zusätzlich ein Antragsrecht direkt an die Stadtverordnetenversammlung eingeräumt werden kann.
Für den Fall, dass dies gesetzeskonform möglich ist, legt der Magistrat dem Stadtparlament einen Entwurf für eine entsprechende Anpassung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und ggf. anderer hiervon betroffener Regularien zur weiteren Beschlussfassung vor.
Zu (2):
Um Antragseingaben aus der Bevölkerung zu erleichtern und vor dem Hintergrund einzusparender Papier-, Druck- und Versandkosten komfortabler zu gestalten, wird der Magistrat damit beauftragt, auf der Internetseite der Stadt Marburg ein Webinterface einzurichten, über das derartige Eingaben an die Stadtverordnetenversammlung gerichtet werden können.
Das Webinterface soll in Form eines interaktiven Formulars ausgestaltet sein und folgende Eingabefelder enthalten: Datum, Ort, Betreff, Beschluss, Begründung, Name(n) und Adresse(n) und eMail-Kontaktmöglichkeit (optional) des/der unterzeichnenden Antragsteller(in)/en. Auf der Seite des Webinterfaces wird ein Musterantrag als veranschaulichendes Beispiel verlinkt, damit klar ist, wie die Eingaben zu machen sind.
Eingehende Anträge werden automatisiert per eMail an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und die Mitglieder des Magistrats versandt.
Dem/der Antragsteller(in) wird nach der Entscheidung des Stadtparlaments über den eingereichten Antrag automatisch mit Verweis auf den zugehörigen Bereich des Ratsinformationssystems informiert, sofern im zugehörigen Formular des Webinterfaces die dafür benötigte eMail-Adresse angegeben wurde.
Sachverhalt
Begründung:
Akzeptanz politischer Entscheidungen erzielt man am besten, indem man von vorn herein möglichst viele Betroffene in die Gestaltung einer Stadt mit einbezieht. Und dies möglichst direkt. Zu diesem Zweck sind im Grundgesetz der BRD und auch in unseren Kommunalregularien bereits einige Grundsätze und Möglichkeiten verankert.
Die Ortsbeiräte sind aufgrund des direkteren Kontakts mit den Menschen vor Ort in vielen Fällen besser über die Belange der zugehörigen Stadtteile im Bilde, als das übergeordnete Stadtparlament. Die Möglichkeit, durch Vorschläge direkten Einfluss auf die Entwicklung der Stadt Marburg nehmen zu können, ist daher von großer Bedeutung.
Für diejenigen Fälle, wo Menschen sich mit Ihren Anliegen nicht für einen Weg über die Ortsbeiräte entscheiden möchten oder gar mangels existierendem Ortsbeirat in ihrem Stadtteil nicht dafür entscheiden können, ist ein direkter Weg nützlich. Dieser sollte möglichst niederschwellig, d.h. komfortabel nutzbar und verbunden mit möglichst geringen Kosten ausgestaltet sein, damit er auch genutzt wird.
Wir sind der Ansicht, dass dieser Antrag mit dafür sorgen kann, dass die Marburger Bevölkerung weiter Vertrauen dahingehend aufbaut, dass die Marburger Gemeindevertretung Ideen und Vorschlägen aus der Stadtgesellschaft offen gegenübersteht und sich völlig darüber im Klaren ist, dass diese die Stadtentwicklung nachhaltig bereichern können.
Quellen:
Art. 17 GG:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Universitätsstadt Marburg:
https://www.marburg.de/satzungen/details-900000022-23001.html?titel=Gesch%C3%A4ftsordnung+f%C3%BCr+die+Ortsbeir%C3%A4te+der+Universit%C3%A4tsstadt+Marburg
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg:
https://www.marburg.de/satzungen/details-900000013-23001.html?titel=Gesch%C3%A4ftsordnung+f%C3%BCr+die+Stadtverordnetenversammlung+der+Universit%C3%A4tsstadt+Marburg
Dr. Michael Webe

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen