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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/4983/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
V. Nachtrag zur Satzung über den Marktverkehr in der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Marco Heilmann
- Beteiligt:
- 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe; 10.1 - Allgemeiner Service; 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Verfasser*in:
- Heilmann, Marco
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Oct 11, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Oct 14, 2016
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Sachverhalt
Begründung:
Zur wirtschaftlichen Situation der drei Wochenmärkte der Universitätsstadt Marburg (Marktplatz, Firmaneiplatz und Frankfurter Straße) ist zunächst auszuführen, dass insbesondere der Markt vor dem Rathaus zunehmend an Interesse durch die Marktbeschicker/innen verliert. Die sinkende Anzahl von Verkaufsständen führte dazu, dass den in den vergangenen Jahren stetig gestiegenen Reinigungskosten, rückläufige Erträge aus den Standgebühren gegenüberstehen. Das Ziel ist bisher, den Wochenmarkt am Marktplatz zu erhalten. Ob dies gelingen wird, ist jedoch fraglich. Zurzeit gibt es dort weder Bäcker noch Metzger. Versuche seitens der Universitätsstadt Marburg, ortsansässige Betriebe und weitere Marktleute für diesen Standort zu gewinnen, blieben leider ohne Erfolg.
Lediglich der Markt in der Frankfurter Straße erwirtschaftet regelmäßig einen Überschuss (rd. 19.900 € in 2015). Die Märkte „am Marktplatz“ und „am Firmaneiplatz“ waren in 2015 defizitär mit einem Ergebnis von rd. -4.360 € bzw. -3.050 €. Im Gesamtergebnis bedeutet dies zunächst ein positives Ergebnis in Höhe von rund 12.500 € (rund 15.100 € in 2014).
Die Erträge aus den Standgebühren sind jedoch umsatzsteuerpflichtig. Nach Abzug der noch an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer (zwischen 12.000 bis 13.000 €) könnte sich das Gesamtergebnis aller drei Wochenmärkte als defizitär erweisen. Wenn überhaupt verbleibt ein geringer Überschuss von wenigen hundert Euro. In die Berechnung noch nicht einkalkuliert sind jährliche Personalkosten in Höhe von rund 4.300 €.
Dieser Situation könnte durch die Reduzierung des Reinigungsaufwandes deutlich entgegengewirkt werden.
§ 7 Abs. 1 der Satzung über den Marktverkehr enthält die Regelung, dass die drei Marktplätze sowohl vor, als auch nach Beendigung des Marktes durch die Stadt zu reinigen sind. Dies führte in 2015 zu einem Reinigungsaufwand in Höhe von ca. 61.800 €.
Bei Begehungen der Marktstandorte wurde festgestellt, dass der Verschmutzungsgrad der Marktflächen das Reinigen vor dem Beginn der Märkte nicht rechtfertigt. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass diese Flächen überwiegend der öffentlichen Straßenreinigung unterliegen und dadurch bereits in regelmäßigen Intervallen gereinigt werden. Lediglich beim Standort in der Frankfurter Straße kann es in den Herbstmonaten aus Verkehrssicherungsgründen erforderlich werden, dass der Bereich gegebenenfalls von nassem Laub und Astbruch befreit werden muss. Dies könnte jedoch anlassbezogen beauftragt werden.
Durch diesen zu beschließenden V. Nachtrag soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass die Marktplätze nur noch nach Beendigung des Marktes gereinigt werden. Auch wenn Kosten für das witterungsbedingte Reinigen der Marktfläche in der Frankfurter Straße zu erwarten sind, dürfte durch den Verzicht der Reinigung vor Beginn der Märkte mit jährlichen Einsparungen in Höhe von ca. 28.000 € zu rechnen sein.
Eine Anhebung der Marktgebühren sollte indes nicht in Betracht gezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass weitere Marktbeschicker/innen kündigen würden. Wenngleich die Standgebühren seit mehreren Jahren nicht mehr angehoben wurden, liegen diese im Vergleich mit anderen Städten dennoch im oberen Bereich.
Erhöhung der Pauschale des Stromanschlusses
Für die Bereitstellung des Stromanschlusses wird nach § 12 Abs. 2 der Satzung von jeder/jedem Marktbeschicker/in eine Gebühr in Höhe von derzeit 0,90 € pro Markttag erhoben.
Da die Stromabnahme über Stromverteilerkästen erfolgt, die keine Einzelabrechnung nach Verbrauch zulassen, ist eine genaue Abrechnung nach Marktbeschicker/innen und Verbrauch nicht möglich. Um die Stromkosten individuell abrechnen zu können, wäre entweder eine umfangreiche Nachrüstung oder eine komplette Erneuerung der insgesamt vier Stromverteilerkästen erforderlich. Die zu erwartenden Kosten der Nachrüstung bzw. Erneuerung, ausschließlich zu dem Zweck, den jeweiligen Einzelverbrauch zu ermitteln, stehen jedoch außer Verhältnis zum eintretenden Nutzen.
Eine präzise Prognose, welcher Betrag zur Deckung der Stromkosten erforderlich ist, lässt sich nur schwer stellen, da der tatsächliche Stromverbrauch nicht vorhersehbar ist und die Anzahl der Marktbeschicker/innen und deren Bedarf durch Wechsel im laufenden Jahr variiert. In 2015 waren Erträge in Höhe von rd. 3.800 € zu verbuchen, dem gegenüber standen Aufwendungen für die Stromnutzung in Höhe von ca. 6.075 €.
Um die Wochenmärkte zu fördern wurde bislang – trotz des erheblichen Anstieges der Strompreise in den letzten Jahren – auf die Erhöhung der Strompauschale verzichtet. Die letzte Erhöhung um 0,10 € auf den derzeitigen Betrag in Höhe von 0,90 € resultiert aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.12.2006.
Durch diesen Nachtrag sollen die gestiegenen Stromkosten mit einer Erhöhung der Strompauschale auf 1,20 € pro Markttag zu einem größeren Teil refinanziert werden, ohne die Attraktivität der Marktstandorte zu gefährden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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44 kB
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