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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/4998/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
III. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Marco Heilmann
- Beteiligt:
- 10.1 - Allgemeiner Service; 43 - Volkshochschule; 40 - Schule; 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Verfasser*in:
- Heilmann, Marco
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Vorberatung
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Oct 6, 2016
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Oct 11, 2016
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Oct 14, 2016
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Sachverhalt
Begründung:
Die aktuelle Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 29. Juni 2012 beschlossen. Letztmalig erfolgte eine Gebührenerhöhung zum Sommersemester 2016 durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2015.
Durch diesen III. Nachtrag sollen die Teilnahmegebühren für Kurse, Seminare und Lehrgänge ab dem Sommersemester 2017 (Beginn 01.02.2017) um 20 Cent sowie die ermäßigten Kursgebühren um jeweils 10 Cent pro Unterrichtseinheit angehoben werden.
Des Weiteren ist die Anhebung der Alphabetisierungskurse um 10 Cent je Unterrichtseinheit sowie die Erhöhung der Gebühren für Einzelvorträge und Vortragsreihen um 1 Euro bzw. bei der ermäßigten Gebühr um 50 Cent vorgesehen.
Die einzelnen Gebührenerhöhungen können aus der als Anlage beigefügten Synopse entnommen werden.
Anzumerken ist, dass Deutsch-Integrationskurse über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgerechnet werden. Diese Kurse sind demnach nicht von der geplanten Erhöhung betroffen.
Finanzielle Auswirkungen der Gebührenerhöhung (Kurse, Seminare und Lehrgänge)
Bei ca. 12000 zu erwartenden regulär bezahlten Unterrichtsstunden sowie ca. 4000 zu erwartenden Unterrichtsstunden mit einer ermäßigten Kursgebühr würden sich bei einer Belegung mit der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen pro Kurs Mehreinnahmen von insgesamt 28.000 € ergeben:
12000 Unterrichtsstunden/regulär x 0,20 € Erhöhung = 2.400 € x 10 Teilnehmer = 24.000 € 4000 Unterrichtsstunden/ermäßigt x 0,10 € Erhöhung = 400 € x 10 Teilnehmer = 4.000 €
Da jedoch erfahrungsgemäß mit einer Durchschnittbelegung von 12 Teilnehmenden pro Kurs gerechnet werden kann, würden sich die zu erwartenden Gesamtmehreinnahmen auf rund 33.600 € belaufen.
Dr. Thomas SpiesDr. Kerstin Weinbach
OberbürgermeisterStadträtin
Anlagen:
- Synopse
- III. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Volkshochschule der Universitätsstadt Marburg
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
119,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,2 kB
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