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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/5041/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, den beigefügten Bericht zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in der Universitätsstadt Marburg zur Kenntnis zu nehmen und folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Laufzeit der Richtlinie wird bis zum 30.11.2017 verlängert.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

In 2013 waren die Außenstadtteile der Universitätsstadt Marburg mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in erheblichem Maße unterversorgt. Um diese Unterversorgung mit einer einhergehenden Benachteiligung der Bevölkerung gegenüber der Kernstadt zu verhindern und die Außenstadtteile im Sinne der Digitalen Agenda der EU mit neuester Infrastruktur und höchsten Übertragungsraten weiterzuentwickeln, hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 21.05.2013 die Richtlinie zur Förderung des Anschlusses an ein Glasfasernetz beschlossen, die am 01.07.2013 in Kraft getreten ist. Förderobjekt sind seitdem die Investitionen von nichtgewerblichen Endverbrauchern in einen Anschluss an ultraschnelle, leitungsgebundene Breitbandnetze mit höchsten Übertragungsraten.

 

Als positiver Nebeneffekt wird mit der Richtlinie im Rahmen des Glasfasernetzausbaus die Förderung des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt angestrebt, weil ein mittelbarer Anreiz zum Aufbau neuer Netzinfrastrukturen geschaffen wird.

 

In § 5 der Richtlinie wurde verankert, dass nach drei Jahren Laufzeit der Richtlinie der Magistrat einen Bericht vorlegt, der darüber informieren soll, ob die Prämissen der Richtlinie hinsichtlich Stand der Technik und Versorgung der Außenstadtteile noch zutreffen. Dieser Bericht ist als Anlage beigefügt.

 

Die Ausbauarbeiten des FTTH-Glasfasernetzes in den beiden noch ausstehenden Außenstadtteilen Schröck und Moischt finden in 2016 statt. Die Abrechnung des Netzbetreibers mit den Endverbrauchern sowie die Erstellung der Bestätigungsschreiben für die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Hausanschlüsse wird sich noch weit in das Jahr 2017 hinziehen. Um die Förderung im Haushaltsjahr 2017 abschließen zu können, soll eine Verlängerung der Laufzeit der Richtlinie bis zum 30.11.2017 erfolgen.

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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