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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5043/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das Projekt Waggonhallenareal wird mit einem Kostenvolumen von 2,4 Mio. Euro realisiert.
  2. Die Universitätsstadt Marburg führt nach Bewilligung der Bundesmittel in Höhe von 1,0 Mio. Euro die Modernisierung und Instandsetzung des Waggonhallenareals bis zum Jahresende 2018 durch.
  3. Die dafür erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 1,4 Mio. Euro werden bereitgestellt.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2015 hat sich die Universitätsstadt Marburg für eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen beworben und gleichzeitig - im Falle einer Bewilligung - den Sanierungsträger GeWoBau beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen nach den Vorgaben des Bundesprogrammes bis Jahresende 2018 umzusetzen. Die entsprechend notwendigen Eigenmittel der Universitätsstadt Marburg sind danach dem Sanierungsträger überwiesen worden.

 

Zu diesem Zeitpunkt ging eine grobe Projektskizze, mit der man sich beim Bundesministerium beworben hat, von einem Projektfinanzierungsbedarf von insgesamt ca. 3,8 Mio. Euro aus. Davon ca. 1,7 Mio. Euro Fördermittel des Bundes (45 %) sowie ca. 2,1 Mio. Euro Eigenmittel der Universitätsstadt Marburg (55 %).

Mit Schreiben der Bundesministerin Frau Dr. Barbara Hendricks vom 26.02.2016 wurde die Universitätsstadt Marburg über die Aufnahme des Projektes in das Förderprogramm informiert. Damit war noch keine letztendliche Bewilligung gegeben, sondern lediglich die Berechtigung bis zum 15.10.2016 einen vollständigen Antrag zu stellen.

 

Aufgrund der mit der Haushaltssperre eingetretenen veränderten haushaltswirtschaftlichen Situation der Universitätsstadt Marburg in 2016 wurden hinsichtlich der Finanzierbarkeit des Förderprogramms und dem von der Universitätsstadt zu erbringenden Eigenanteil Verhandlungen mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geführt, diesen Anteil für die Universitätsstadt Marburg zu reduzieren.

Das Förderprogramm gibt hier die Möglichkeit, wenn eine „Haushaltsnotlage“ nachgewiesen und durch die Kommunalaufsicht bestätigt wird.

 

Hierüber ist die Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2016 informiert worden. Im Beschluss dieser Vorlage bestätigt die Stadtverordnetenversammlung den Willen zur Umsetzung des Projektes „Waggonhallenareal“ im Rahmen des Bundesprogramms und unterstützt den Magistrat dahingehend, dass veränderte Konditionen zur Reduzierung des kommunalen Eigenanteils angestrebt werden sollen.

 

Zwischenzeitlich ist das Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben für das Projekt „Waggonhallenareal“ weiter konkretisiert und in einem Koordinierungstermin am 27.06.2016 gemeinsam mit dem BBSR erörtert worden. In diesem Termin ist seitens des BBSR dargelegt worden, dass der belastbare und vollständige Antrag bis zum 15.10.2016 einschließlich der Bereitstellung der Fördermittel aus dem kommunalen Haushalt (Ratsbeschluss) und der weiterhin dem Zuwendungsantrag beizufügenden Bestätigung der Kommunalaufsicht zur „Haushaltsnotlage“ eingereicht sein müssen.

Zu letzterem Punkt muss festgestellt werden, dass alle Bestrebungen, die erforderliche Bestätigung des Regierungspräsidiums Gießen dafür ausgestellt zu bekommen, erfolglos waren. Das heißt, dass ein reduzierter Eigenanteil der Stadt leider nicht möglich ist. Es bleibt bei einem Eigenanteil der Stadt von 55 %.

 

Da sich nach derzeitiger Kostenaufstellung, die den Antrags- und Bauunterlagen zugrunde gelegt und hier einer baufachlichen Prüfung durch die Oberfinanzdirektion (OFD) unterzogen werden, die absehbaren Kosten auf ca. 2,4 Mio. Euro belaufen, muss die Universitätsstadt Marburg einen Eigenanteil von 1,4 Mio. Euro tragen. Der Förderanteil ist danach 1,0 Mio. Euro und entspricht damit dem von der Programmausschreibung vorgegebenen Mindestanteil.

 

Damit die Antrags- und Bauunterlagen fristgerecht eingereicht und die Universitätsstadt Marburg nach verwaltungsmäßiger Prüfung durch das BBSR mit einem Zuwendungsbescheid rechnen kann, ist der Stadtverordnetenbeschluss erforderlich.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FBL 6

 

FD 61

 

 

FD 20

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

 

 

 

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