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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5047/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, Folgendes zu beschließen:

 

Der Veräerung der Beteiligung der Stadtwerke Marburg GmbH an der Lahn-Eder-Diemel-Abwasser GmbH an die Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Im Jahre 2014 beteiligte sich die Stadtwerke Marburg GmbH (SWMR) mit 10.000 € an der Gründung der Lahn-Eder-Diemel-Abwasser GmbH (LEDA), deren Stammkapital 30.000 € beträgt. Ziel dieser Beteiligung war es, auch außerhalb des angestammten Geschäftsgebiets Wachstumspotenziale zu heben und durch die Kooperation mit den beiden Mitgesellschaftern Verbands-Energie-Werk Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH (VEW) und Remondis Aqua GmbH & Co. KG Kompetenzen zu bündeln.

Die SWMR brachten die kaufmännische Betriebsführung und insbesondere ihre technische Expertise aus dem Abwasserbereich ein und erhielten hierfür eine auskömmliche Vergütung. Die LEDA hatte die aufgedeckten Potenziale der im Zuge der Gründung durchgeführten Marktanalyse bislang nicht heben können. Vielmehr scheint das Marktgebiet sowohl regional wie auch durch die eingeschränkte finanzielle Handlungsfähigkeit der nordhessischen Kommunen limitiert zu sein. Expansionsmöglichkeiten in Richtung Süden sind durch die bestehende Verbandsstruktur kaum gegeben. Die Akquisition neuer Aufträge aber ist essenziell für die Überlebensfähigkeit der LEDA. Da dies aus Sicht der SWMR nicht sicher erreicht werden kann und eine langfristige Perspektive somit nicht gegeben ist, soll die Beteiligung abgestoßen werden. Das Chance-Risiko-Verhältnis wird insgesamt als ungünstig angesehen.

Die Mitgesellschafterin VEW ist bereit, den Anteil der SWMR zu erwerben. Der Verkaufspreis beläuft sich bei einem eingesetzten Kapital i.H.v. 10.000 auf 10.500 . Die SWMR können damit verzinslich von der Beteiligung Abstand nehmen und umgehen das Risiko, in künftigen Jahren ggf. Kapital zuschießen zu müssen oder an einer insolventen Gesellschaft beteiligt zu sein.

Da die SWMR als Eigengesellschaft der Universitätsstadt Marburg mit dem Verkauf der Beteiligung an der LEDA GmbH die Veräerung einer mittelbaren Beteiligung der Stadt Marburg vornimmt, sind die Anforderungen der §§ 121 ff HGO zur wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden zu beachten. Nach § 124 Abs. HGO ist die Veräerung einer Beteiligung an einer Gesellschaft nur zulässig, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nach Abs. 2 dieser Vorschrift entsprechend bei einer Veräerung durch eine Gesellschaft, an der die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist. Im Hinblick auf die Größe des Portfolios der SWMR ist jedoch keine Verringerung der Einflussnahme der Universitätsstadt Marburg gegeben.

Auf der Grundlage des bereits erfolgten Beschlusses des Aufsichtsrats der SWMR am 23. Juni 2016 soll nach § 51 Ziffer 11 HGO i.V.m. § 7 Ziffer 1.b des Gesellschaftsvertrages nun die endgültige Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden.

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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