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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5062/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten, in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem DBM und der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GeWoBau einen städtebaulichen Rahmenplan für den Bereich „Am Krekel“ zu entwickeln, um eine großflächige Neuentwicklung für sozial gebundenen Wohnraum zu schaffen. Zusammen mit dem DBM soll eine Konzeption entwickelt werden, die sicherstellt, dass die betrieblichen Bedürfnisse von DBM einerseits gewahrt bleiben und andererseits eine Bebauung umgesetzt werden kann. Die (noch) nicht im Besitz der Stadt Marburg oder ihrer Töchter befindlichen Grundstücke sollen dabei mitbedacht werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wohnraumversorgung in Marburg hat insbesondere im Bereich sozial gebundener Wohnungen Nachholbedarf. Das bestätigen auch die INWIS-Studie und das Wohnraumversorgungskonzept. Um dieser Aufgabe der Daseinsvorsorge verantwortungsbewusst gerecht werden zu können, ist neben einer moderaten Nachverdichtung – wo dies sinnvoll und möglich ist – auch die Erschließung neuer, bislang nur unzulänglich genutzter Flächen für Wohnzwecke unerlässlich. (Wobei es sich am „Krekel“ sogar um einen historischen Wohnstandort in Marburg handelt.)

 

Der Bereich „Am Krekel“ hat den Vorzug, dass die Stadt bzw. städtische Töchter in weiten Teilen bereits Grundstückseigentümer sind und damit der Zugriff auf Flächen erleichtert ist. Zugleich bietet die räumliche Nähe zur Lahn Erholungsraum und der Bereich ist mit guter innerstädtischer Anbindung und relativ kurzen Wegen zu anderen infrastrukturellen Einrichtungen lagegünstig. Vermutlich lassen sich dort – inklusive einer geeigneten Wohnumfeldgestaltung – mindestens 120 WE errichten.

DBM soll dabei in seiner Wirtschaftlichkeit und seinen Betriebsabläufen nicht gefährdet werden.

 

Eingebettet in einen ebenfalls zu erstellenden Masterplan für das Gesamtgebiet zwischen Konrad-Adenauer-Brücke, Cappeler Straße, Südspange und Gisselberger Straße lässt sich so ein neues Quartier mit vielen städtebaulichen Qualitäten entwickeln. Angesichts der Endlichkeit weiterer Nachverdichtungs-möglichkeiten im innerstädtischen Bereich ist die derzeitige Nutzung des „Krekels“ als unterdurch-schnittlich und überplanungswürdig anzusehen. Ein städtebaulicher Rahmenplan stellt ein geeignetes Planungsinstrument dar, da er einerseits alle o. g. Aspekte frühzeitig mit einbeziehen kann, andererseits aber noch keine rechtlich bindende Wirkung entfaltet.

 

Die frühzeitige Einbindung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft in den Planungsprozess ermöglicht es, den notwendigen Wohnraum zeitnah zu verwirklichen und garantiert einerseits eine Wertschöpfung vor Ort und andererseits einen geregelten Zugriff und Verwaltung des neu entstehenden sozial gebundenen Wohnraums in kommunaler Hand.

 

 

 

 

Sonja Sell Roland Frese

Ulrich SeverinGabriele Mensing

 

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