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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/5077/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung und Wahl der Mitglieder der Gleichstellungskommission
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Oct 14, 2016
| |||
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Vorberatung
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Sep 16, 2016
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Oct 14, 2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 72 der HGO in Verbindung mit § 10 der Geschäftsordnung des Magistrats bestehen die Kommissionen aus dem Oberbürgermeister, weiteren Magistratsmitgliedern, 8 Stadtverordneten und 8 sachkundigen Einwohnern.
Die Stadtverordneten und sachkundigen Einwohner werden durch die Stadtverordnetenversammlung benannt bzw. gewählt.
Für die Entsendung der 8 Stadtverordneten wird in analoger Anwendung der getroffenen Entscheidung bei den Ausschüssen ebenfalls das Benennungsverfahren gem. § 62 Ziff. 2 HGO vorgeschlagen. Die Wahl der sachkundigen Einwohner erfolgt schriftlich und geheim (§55 HGO) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Es wird weiterhin vorgeschlagen, für die sachkundigen Einwohner Stellvertreter/innen festzulegen. Die in den Wahlvorschlägen genannten aber nicht gewählten Personen sollten als Stellvertreter gelten.
In diesem Zusammenhang wird besonders auf § 14 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes hingewiesen, in dem es heißt:
„Bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien sollen mindestes die Hälfte der Mitglieder Frauen sein“.
Es wird gebeten, dies bei der Aufstellung der Wahlvorschläge zu berücksichtigen.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

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