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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/5093/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr.: Städtische Grundstücke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 62 - Gebäudewirtschaft und Grundstücksverkehr
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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Oct 6, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Oct 14, 2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) verpflichtet Magistrat und Verwaltung dazu, künftig städtische Grundstücke, die für eine Wohnbebauung in Frage kommen, nicht mehr zu veräußern. Diese Grundstücke sollen nach und nach in öffentlicher Trägerschaft bebaut werden. Um Rechtssicherheit für öffentliche Bauträger zu erreichen sind Modelle nach dem Erbbaurecht anzuwenden.
Die StVV fordert den Magistrat auf, bis zum 1. Januar 2017 der StVV eine Liste dieser Grundstücke vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung:
Es ist hinreichend bekannt, dass es in Marburg kaum Grundstücke in kommunalen Eigentum gibt, deshalb sollten die wenigen Flächen durch öffentlich geförderte Wohnbaugesellschaften oder durch das städtische Tochterunternehmen GeWoBau bebaut werden.
Die Einsicht neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist hinlänglich in den verschiedensten Fachgremien, Ausschüssen und Institutionen diskutiert und erarbeitet worden, jetzt gilt es an die konkrete Umsetzung zu gehen.
Aus der INWIS-Studie geht deutlich hervor, dass die Stadt Marburg insbesondere im Bereich des sozial gebundenen Wohnraums Nachholbedarf hat. Um dieser Herausforderung verantwortungsvoll und angemessen nachkommen zu können bieten sich im Besondern im städtischen Eigentum befindliche Grundstücke an. Deshalb wäre es gut, wenn sich die Stadt Marburg selbstverpflichtet auf Ihren Grundstücken diesen Bereich der Daseinsfürsorge einzutreten und darüber hinaus aktiv wird, auch geeignete Grundstücke in Ihr Eigentum zu übernehmen und anschließend zu bebauen.
Renate BastianTanja Bauder-Wöhr
Roland BöhmJan Schalauske

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