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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/5129/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Mitbestimmungsrechte für Beschäftigte und Mieter*innen im Aufsichtsrat der GeWoBau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 10.3 - Beteiligung und Controlling; GeWoBau
- Antragsteller*in:
- Bündnis 90/Die Grünen
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Oct 11, 2016
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Nov 15, 2016
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Dec 13, 2016
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Jan 24, 2017
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Mar 28, 2017
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Oct 14, 2016
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Nov 18, 2016
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Dec 16, 2016
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Jan 27, 2017
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Mar 31, 2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt,
eine Änderung von § 10 des Gesellschaftervertrages der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn dahingehend herbeizuführen, dass mit Wirkung für diese Wahlperiode
- der/die Vorsitzende des Betriebsrates
- sowie ein in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählte/r Mieter/in
dem Aufsichtsrat angehören.
Die Wahl des Mietervertreters wird von der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH Marburg-Lahn durch Briefwahl bis zum 31.12.2016 durchgeführt, wobei jede Mietpartei eine Stimme abgeben kann.
Der/Die Mietervertreter*in ist gewählt, wenn sie/er die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich, begleitet von mindestens zwei unabhängigen Wahlbeobachtern*innen.
Ein aktives und passives Wahlrecht haben Hauptmieter*innen von Wohnungen und Gewerbeeinheiten.
Wählbar als Mitglied des Aufsichtsrates dürfen nur Mieter*innen sein, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 6 Monaten einen wirksamen Mietvertrag abgeschlossen haben und sich in einem ungekündigten Mietverhältnis befinden, und die nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, von Kommissionen, Beiräten oder Ortsbeiräten der Universitätsstadt Marburg sind.
Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet durch die Beendigung der Amtszeit, durch Rücktritt, durch Auflösung des Aufsichtsrats, durch rechtswirksame Kündigung des Wohnraummietvertrages oder durch Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung, in Kommissionen, Beiräten oder Ortsbeiräten der Universitätsstadt Marburg.
Sachverhalt
Begründung:
Mitglieder im Aufsichtsrat der GeWoBau sind neben dem Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg oder ein(e) von ihm Beauftragte(r) als Vorsitzende(r), vier vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg entsandte Mitglieder und zwei Mitgliedern, welche von den übrigen Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung gewählt werden.
Bereits in den Aufsichtsräten der Stadtwerke Marburg und der Marburger Altenhilfe wird die Arbeitnehmerschaft durch Betriebsratsmitglieder vertreten. Lediglich beim städtischen Wohnungsunternehmen ist dies noch nicht geregelt.
Zur Beteiligungskultur gehört die Mitsprache von Mietern. Die GeWoBau ist bereits aktiv und entwickelt Konzepte, die die Einbindung der Mieterschaft in Entscheidungsprozesse sicherstellt.
Die Zusammensetzung der Kontrollgremien obliegt der Universitätsstadt Marburg als Haupteigentümerin der Gesellschaft. Mit der Aufnahme eines Mietervertreters, der in einer allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl direkt von der Mieterschaft bestellt wird, können die bestehenden gewachsenen Strukturen gestärkt werden, so wie es die Startervorlage zur Bürgerinnenbeteiligung vorsieht.
Um sicherzustellen, dass der Mietervertreter ausschließlich die Interessen seiner Mieter vertritt, soll er/sie nicht gleichzeitig Mitglied der Stadtverordnetenversammlung oder von Beiräte und Kommissionen sein.
Die GeWoBau wird gleichzeitig aufgefordert, ein Konzept vorzustellen, wie der Mietervertreter in seiner Arbeit organisatorisch wirksam unterstützt werden kann, damit er/sie seine Arbeit so wahrnehmen kann (z.B. regelmäßiger Bericht in der Mieterzeitung).
Hans-Werner Seitz

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