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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/5143/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Windkraftnutzung - Anpassung des Flächennutzungsplanes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Nützel, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Erörterung
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Nov 8, 2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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Nov 10, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 18, 2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Für das Gebiet der Universitätsstadt Marburg wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Aufstellungsbeschluss für die Anpassung des thematischen Teils - Windkraftnutzung - des weiter geltenden Flächennutzungsplanes der Universitätsstadt Marburg an die Ziele des Teil-Regionalplan Energie gefasst. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für das Windvorranggebiet „Görzhäuser Hof“, das von der Stadtverordnetenversammlung für den Teil-Regionalplan Energie mit Beschluss vom 29.06.2012 vorgeschlagen worden ist, beabsichtigt der private Windkraftentwickler Krug-Energie aus 35117 Münchhausen in Kürze eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Antrag) zu beantragen. Diese Windkraftplanung soll auf Flächen der PharmaServ realisiert werden. Sie wird von den großen Standortfirmen am Standort Görzhäuser Hof unterstützt und auch vom Ortsbeirat Michelbach positiv gesehen (Sitzung des Ortsbeirates Michelbach vom 19.01.2016).
Damit auf Grundlage des Baugesetzbuches die Genehmigung von Windkraftanlagen bei Vorliegen eines BImSchG-Antrags auf den Flächen der Universitätsstadt Marburg durch das Regierungspräsidium Gießen erfolgen kann, ist dieser Aufstellungsbeschluss zur Anpassung an die zukünftigen Ziele des Teil-Regionalplan Energie formal nötig (vgl. Schreiben des RP Gießen vom 01.09.2016). Es wird davon ausgegangen, dass der Regionalplan, die vom Regierungspräsidium Gießen der Regionalversammlung vorgelegten Vorranggebiete, nachvollzieht. In den offen gelegenen Entwürfen des Teil-Regionalplanes war das Vorranggebiet Görzhäuser Hof enthalten.
Das weitere Anpassungsverfahren kann erst dann betrieben werden, wenn der Teil-Regionalplan Energie beschlossen vorliegt.
Daher soll der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden, um eine geordnete Entwicklung der Windkraft im Stadtgebiet von Marburg zu ermöglichen.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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599,8 kB
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