Seiteninhalt
Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/5152/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen von SPD und BfM betr. Stellensperre und Haushaltsaufstellung 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Antragsteller*in:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands; Bürger für Marburg
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Stellungnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Nov 15, 2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Nov 18, 2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Unterstützung des Sparkurses von Kämmerer und Magistrat und für die Aufstellung des Haushalts 2017 folgende Maßnahmen:
1.Es tritt sofort eine viermonatige Stellenbesetzungssperre in Kraft, die nur in begründeten Ausnahmefällen vom Haupt- und Finanzausschuss aufgehoben werden kann.
2.Um auch für 2017 und 2018 ein deutliches Sparsignal zu setzen, werden folgende Ansätze aus dem Investitionsprogramm in Höhe von insgesamt 10,4 Mio. € gestrichen:
Grunderwerb Engelsberg- 2.500.000,00 €
Abriss Parkdecks- 700.000,00 €
Weidenhäuser Brücke- 4.300.000,00 €
Umgestaltung Rudolphsplatz- 1.300.000,00 €
Wehrdaer Wehr- 850.000,00 €
Brücke Afföller Wehr- 580.000,00 €
Wasserkraft Afföller Wehr- 100.000,00 €
Ausstattungen, Fahrzeuge in 2017- 70.000,00 €
10.400.000,00 €
Sachverhalt
Begründung:
Nachdem der 2. Nachtragshaushalt 2016 keine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung gefunden hat, wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein deutliches Sparsignal für die künftige Haushaltsplanung gesetzt. Die Stadtverordnetenversammlung anerkennt dadurch die Notwendigkeit, den Magistrat bei seinem eingeschlagenen Sparkurs zu unterstützen.
Die Sparmaßnahmen sind dabei kein Selbstzweck, sondern dienen dazu, notwendigen finanziellen Handlungsspielraum künftig wieder zu erlangen.
Selbstverständlich können einzelne Maßnahmen bei Bedarf in späteren Jahren wieder aufgenommen werden.
Matthias SimonAndrea Suntheim-Pichler

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen