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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/5175/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildungsbauprogramm (BiBaP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 15, 2016
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 18, 2016
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Beschlussvorschlag
Bildungsbauprogramm (BiBaP)
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgende Beschlüsse zu fassen:
- Gemäß § 102 Abs. 5 HGO werden unter Anerkennung der Unabweisbarkeit für die folgenden Maßnahmen über- bzw. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt:
Schule / I-Nr. | Maßnahme | Betrag |
Astrid-Lindgren-Schule I650.005.9 | Sanierung Treppenhaus und Abstellräume inklusive Brandschutz, 3. von 5 Teilabschnitten | 50.000,00 € |
Gerhart-Hauptmann-Schule I650.002.0 | Einzelsanierungsmaßnahmen Turnhallengebäude u. a. | 100.000,00 € |
Geschwister-Scholl-Schule I650.003.0 | Sanierung Pausenhalle und Verwaltung ohne Sanierung WC Schüler | 50.000,00 € |
Erich Kästner-Schule I650.004.0 | Sanierung / Neubau Block K | 100.000,00 € |
Tausendfüßler-Schule I650.011.6 | Erweiterungsbau in Bauerbach (Cafeteria) | 50.000,00 € |
Waldschule Wehrda I650.006.9 | Sanierung Block F (Toilettenhaus) | 50.000,00 € |
Waldschule Wehrda I650.006.9 | Minimalsanierung Block A (Küche, Rückbau Lehrküche, kleiner Lagerraum) | 20.000,00 € |
Sophie-von-Brabant-Schule I650.002.5 | Sanierung der Lehrküche (Willy-Mock-Straße) | 150.000,00 € |
Sophie-von-Brabant-Schule I650.002.5 | Sanierung Mädchen-WC (Uferstraße) | 225.000,00 € |
Sophie-von-Brabant-Schule I650.002.5 | Sanierung der Putzfassade mit Sandsteingewänden, Wetterseite, 1. von 2 Bauabschnitten (Uferstraße) | 800.000,00 € |
Richtsberg-Gesamtschule I650.018.9 | Neugestaltung des Forums, Sanierung Treppenhäuser komplett | 100.000,00 € |
Elisabethschule I650.011.9 | Fensteraustausch gesamte Liegenschaft | 400.000,00 € |
Gymnasium Philippinum I650.012.9 | Sanierung Dach Sporthalle | 900.000,00 € |
Martin-Luther-Schule I650.013.9 | Sanierung und Erweiterung Lehrerzimmer u. a., Erstellung 2. Fluchtwege | 100.000,00 € |
Adolf-Reichwein-Schule I650.014.9 | Bau eines Fahrstuhls im A-Gebäude | 40.000,00 € |
Adolf-Reichwein-Schule I650.014.9 | Block E, Fassadensanierung | 2.500.000,00 € |
Kaufmännische Schulen I650.009.6 | Umgestaltung / Sanierung des Lehrerzimmers | 225.000,00 € |
Schule am Schwanhof I650.016,9 | Abriss und Neubau der Turnhalle | 200.000,00 € |
Schulcampus Leopold-Lucas-Straße I650.010.6 | Errichtung von zusätzlichen Radabstellanlagen | 50.000,00 € |
| Gesamt: | 6.110.000,00 € |
- Zur Deckung der o. g. über- bzw. außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen werden folgende Verpflichtungsermächtigungen, die im Haushaltsplan 2016 veranschlagt sind, nicht in Anspruch genommen:
I-Nr. | Maßnahme | Verpflichtungs- ermächtigung im Haushaltsplan 2016 |
I650.004.0 | Sanierung / Neubau Block K | 1.000.000,00 € |
I650.014.9 | Block E, Fassadensanierung | 1.400.000,00 € |
I650.016.9 | Abriss und Neubau der Turnhalle | 500.000,00 € |
I661.016.9 | Bau von Rad und Fußwegen | 1.565.000,00 € |
I661.001.5 | Erneuerung Pilgrimstein/Stützmauer | 1.170.000,00 € |
I661.004.5 | Ausbau Elisabethstraße | 475.000,00 € |
| Gesamt | 6.110.000,00 € |
- Damit die Maßnahmen im Haushaltsjahr 2017 umgesetzt werden können, werden die o. g. Verpflichtungsermächtigungen zur Auftragsvergabe freigegeben.
Sachverhalt
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2016 dem Bildungsbauprogramm (BiBaP) zugestimmt.
Das Programm stellt eine Prioritätensetzung dar und bietet den Schulen, aber auch den beteiligten Fachdiensten, eine Verbindlichkeit für die nächsten fünf Jahre.
Schwerpunkte im Rahmen des Bildungsbauprogrammes sind die Bereiche Erneuerung und Sanierung, Raumangebot und Arbeitsbedingungen, Inklusion und Barrierefreiheit sowie Energieeffizienz. Weitere Erläuterungen können der entsprechenden Vorlage (VO/4999/2016) entnommen werden.
Für die Umsetzung der Maßnahmen waren im nicht beschlossenen 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 entsprechende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.
Damit der Zeitplan für die Umsetzung des Bildungsbauprogrammes eingehalten werden kann, ist es erforderlich, dass bereits jetzt schon die entsprechenden Aufträge für die im Jahre 2017 anstehenden Maßnahmen vergeben werden können.
Der Mehrbedarf war bei der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2015 / 2016 und des 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 nicht vorhersehbar, die Verpflichtungsermächtigungen sind für die Auftragserteilung zur Umsetzung der Maßnahmen unabweisbar.
Die Voraussetzungen zur Bewilligung von über- bzw. außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 Abs. 5 HGO sind somit erfüllt.
Dr. Thomas Spies
