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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5178/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gem. § 28 GemHVO von folgenden Informationen zur Entwicklung im Ergebnishaushalt 2016 Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Im Produkt 515720 „Hilfen für junge Menschen und deren Familien“ werden derzeit Mehraufwendungen/-auszahlungen in Höhe von rd. 3,7 Mio. € erwartet.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen im Budget des Fachbereiches 5 scheint nach gegenwärtigem Kenntnisstand in einem Umfang von 100 T€ möglich, so dass eine Budgetüberschreitung von 3,6 Mio. € verbleibt.

 

  1. Die genannten Mehraufwendungen sind der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.

 

  1. Ob die Budgetüberschreitung im Dezernatsbudget aufgefangen werden kann, ist noch nicht abzusehen.

 

 

B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

  1. Zur Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst formal der fachbereichsübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.

 

  1. Können die Mehraufwendungen/-auszahlungen im Jahresabschluss 2016 durch Ausgleich innerhalb des Dezernatsbudgets nicht aufgefangen werden, wird auf die Vorbelastung des Budgets 2017 verzichtet (vgl. Ziffer 1.5.2 der Budgetregeln).

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im 2. Nachtragshaushaltsplan 2016, der der Stadtverordnetenversammlung am 16.9.2016 zur Beschlussfassung vorlag, waren verschiedene Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt dargestellt, deren Deckung über diesen Nachtragshaushaltsplan sichergestellt werden sollte.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat jedoch mehrheitlich nur den Stellenplan beschlossen. Die weiteren im 2. Nachtragshaushaltsplan 2016 vorgelegten Veränderungen jedoch abgelehnt.

 

Nach § 28 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich das geplante Ergebnis des Ergebnis- und Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert.

 

Im Weiteren sind nach den Budgetregeln Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen eines Fachdienstbudgets/Sonderbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses im Dezernat zu decken. Erst wenn das nicht möglich ist, kommt eine überplanmäßige Aufwendung bzw. Auszahlung in Betracht. Liegen deren Voraussetzungen allerdings nicht vor, wird das Budget des Folgejahres mit der Überschreitung belastet.

 

Die Budgetüberschreitung im Produkt 515720 „Hilfe für Junge Menschen und deren Familie“ begründet sich wie folgt:

 

Das Budget ist geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen sowie für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattung an andere Jugendämter, insgesamt Leistungen nach dem SGB VIII. Auf Gewährung dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Es handelt sich um Pflichtaufgaben.

 

Die Höhe der Aufwendungen für Erziehungshilfen wird von komplexen Wirkungszusammenhängen und individuellen und gesellschaftlichen Entwicklungen sowie den gesetzlichen Vorgaben beeinflusst, so dass eine genaue Bezifferung der Ansätze sowie auch des Mehrbedarfs zurzeit noch nicht erfolgen kann.

 

Im Wesentlichen zur Erhöhung der Kosten tragen die Honorare für Jugend- und Familienhelfer bei. Hier besteht weiterhin der Trend weg von der Inanspruchnahme kostengünstiger Honorarkräfte und hin zur notwendig werdenden Inanspruchnahme hoch professionalisierter Angebote Freier Träger, so dass hier eine Kostensteigerung erfolgt. Zudem werden aufgrund der Tatsache, dass innerhalb der Stadt Marburg keine Pflegestellen mehr zur Verfügung stehen, vermehrt Kinder in wesentlich kostenintensiveren Erziehungsstellen von Trägern innerhalb und außerhalb Hessens untergebracht.

 

Neben den vorgenannten Faktoren ist eine seit Jahresbeginn weiter feststellbare Fallzahlensteigerung für diesen Mehrbedarf verantwortlich. Zudem gibt es einen kontinuierlichen Anstieg bei den minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, der zu einem Mehrbedarf von 2,1 Mio. €hrt. Dieser Mehrbedarf wird uns vom Land Hessen jedoch erstattet. Unter Berücksichtigung der Erstattung für die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird die Stadt Marburg im Jahr 2016 mit Mehraufwendungen von 1,6 Mio. belastet werden.

 

Da die Mehraufwendungen in dem betroffenen Budget nicht durch eine fehlerhafte Budgetbewirtschaftung entstanden sind, wird auf die in den Budgetregeln vorgesehene Vorbelastung des Budgets des Folgejahres verzichtet.

 

Derzeit zeichnet sich keine vollständige Deckung im Budget des Fachbereichs 5 ab. Im Fachbereich 6 hingegen können momentan zur Deckung 1,4 Mio. € eingespart werden. Der Blick auf die Entwicklung der Budgets und der Aufwendungen der vergangenen Jahre, die im folgenden abgedruckt ist, zeigt, dass das Budget des Dezernates II wahrscheinlich zur Deckung der Mehraufwendungen ausreichen wird.

 

Jahr

Budget

Aufwand

Differenz

2009

52.596.674,00 €

50.306.960,56 €

2.289.713,44 €

2010

51.318.093,00 €

52.251.792,07 €

- 933.699,07 €

2011

53.997.434,00 €

53.446.689,41 €

550.744,59 €

2012

55.754.427,00 €

55.431.058,03 €

323.368,97 €

2013

61.327.654,00 €

58.861.656,36 €

2.465.997,64 €

2014

63.046.745,00 €

59.535.768,27 €

3.510.976,73 €

2015

67.891.330,00 €

61.963.988,71 €

5.927.341,29 €

2016

67.937.210,00 €

49.097.315,76 €

18.839.894,24 €

 

Im Übrigen werden Einsparungen in den Dezernaten I und III einen – von den Budgetregeln nicht vorgesehenen – Ausgleich der Gesamtaufwendungen sicherstellen können.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

Ausdruck vom: 25.10.2016

Seite: 1/3

 

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