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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/5186/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, von nachfolgendem Bericht Kenntnis zu nehmen, in welchem Umfang und in welcher Form die von der STVV am 31.01.2015 beschlossene Beschlussvorlage des Magistrats betr. Modernisierung der Marburger Altenhilfe St. Jakob (Richtsberg) in Umsetzung der Marburger Leitlinien einer zukunftsweisenden Alternssozialpolitik (VO/3737/2015) bei den bisherigen Überlegungen und Planungen zur Neustrukturierung der Sudetenstraße Berücksichtigung gefunden hat und wie vor allem die in Spiegelstrich 4 dieses Antrags aufgeführten Ziele umgesetzt werden sollen.

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Sachverhalt

Beschluss:

 

  1. Marburger Eckpunkte einer zukunftsweisenden Alternssozialpolitik

 

In Weiterentwicklung der „Leitlinien zur Zukunft von Wohnen und Pflege im Alter in Marburg“ (VO/0382/2008) sowie des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Durchführung von „Einwohner/innen Befragungen als Grundlage zur Altenplanung“ (VO/0381/2009) beschließt die Marburger Stadtverordnetenversammlung die im Anhang dargelegten Eckpunkte einer zukunftweisenden Marburger Alternssozialpolitik.

 

Bericht:

 

Die StVV hat die vom Magistrat vorgeschlagenen Eckpunkte (VO/3737/2015 Anlage 2) beschlossen. Sie finden wie geplant Umsetzung im „Konzept III für eine kommunale Altenplanung: Gut Älterwerden in Marburg“. Dazu wurde ein Fachbeirat aus Mitgliedern aller Fraktionen, den relevanten (planenden) Verwaltungsverantwortlichen sowie den Marburger Trägern, Diensten und Einrichtungen gegründet. Der erste Zwischenbericht entstand unter Mitwirkung des Fachbeirates Altenplanung und ist unter VO/4443/2015 veröffentlicht. Die Weiterentwicklung erfolgte ebenfalls im Fachbeirat Altenplanung.

Das Konzept besteht aktuell aus gemeinsam entwickelten und beschlossenen Grundsätzen guten Älterwerdens in Marburg sowie Verabredungen zu Schwerpunkten und deren zeitlicher Priorisierung. Aus Kapazitätsgründen können nicht alle als wichtig erachteten Handlungsfelder zeitgleich bearbeitet werden. Die Schwerpunktsetzung hat in der letzten Fachbeiratssitzung eine weitere Präzisierung und Modulation erfahren. Derzeit arbeiten mehrere Arbeitsgruppen parallel an zentralen Themen: seit dem 01.09.2016 wird für das Thema Demenz das Kooperationsnetz „Marburger Allianz für Menschen mit Demenz“ bei der Stadt Marburg angesiedelt und für 24 Monate vom BMFSFJ gefördert. Dieses Netzwerk zur Weiterentwicklung demenzspezifischer Angebote in Marburg steht allen interessierten Verantwortungs- bzw. Trägerträgern offen. Als zweites gibt es die Arbeitsgemeinschaft (ambulante) Nachtpflege als Kooperationsstruktur der ambulanten Dienste in Marburg, die die Ausweitung der ambulanten Pflege in die Nachtstunden in Form eines Projektes realisieren und insgesamt die Kooperation der ambulanten Dienste intensivieren soll. Ein Pendant ist die drittens ebenfalls entstandene Arbeitsgemeinschaft der Heimleitungen mit dem aktuellen Fokus der neuen Pflegestärkungsgesetze. Nicht realisiert wurde hingegen entgegen ursprünglicher Überlegungen eine AG Quartiersentwicklung. Dieses angestoßen durch die Befragungen Älterer in den Stadtteilen von der Altenplanung zentral geförderte Anliegen findet seine Anknüpfung aktuell im IKEK-Prozess, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Stabsstelle Altenplanung ist in der IKEK-Steuerungsgruppe Mitglied. Ebenfalls nicht umgesetzt wurde die gewünschte AG Mobilität, obwohl die Aufgabe der Entwicklung eines ganzheitlichen Mobilitätskonzeptes für gutes Älterwerden in Marburg dringend wäre, was allein die zahlreiche Befassung des Seniorenbeirats mit Mobilitätsfragen zeigt. Leider reicht dafür aktuell die Kapazität nicht aus. Zu einer öffentlichen Fachdiskussion der bisherigen Ausarbeitungen, insbesondere der Grundsätze und Ortsspezifika Guten Älterwerdens in Marburg sowie der prioritär anzugehenden Handlungsfelder, lädt Oberbürgermeister Spies am 16.11.16 um 17:00 Uhr ins Erwin-Piscator-Haus ein. (Der Zwischenbericht ist als Anlage beigefügt).

 

Beschluss:

 

  1. Weiterentwicklung der Marburger Altenhilfe St. Jakob

 

Zur Umsetzung dieser Marburger Eckpunkte gehört die fortgesetzte Weiterentwicklung sämtlicher Geschäftsbereiche der Marburger Altenhilfe St. Jakob GmbH - vom Begegnungszentrum und ambulanten Dienst über Tagespflege und Servicewohnen bis hin zu modernen Konzepten stationärer Pflege. Das Vorhalten eines eigenen pflegerischen Angebotes durch die Stadt Marburg dient als Möglichkeit einer zukunftsweisenden Mitgestaltung der Altenhilfestruktur und -landschaft in Marburg.

 

Bericht:

 

In beiden im Prüfantrag „Marburger Modell“ (VO/5112/2016) vorgeschlagenen Varianten der Modernisierung wird den benötigten und gewünschten Angeboten vom Begegnungszentrum und ambulanten Dienst über Tagespflege und Servicewohnen bis hin zu modernen Konzepten stationärer Pflege Rechnung getragen.

Begegnungszentrum, ambulanter Dienst und stationäre Pflege werden nach wie vor Auf der Weide angeboten sowie in der Variante 2 des Prüfantrags „Marburger Modell“ (VO/5112/2016) zukünftig ebenso am Standort Sudetenstraße. Dort entsteht bei beiden Varianten ein ausgeweitetes Servicewohnen. Moderne Konzepte stationärer Pflege sollen bei Variante 2 v.a. am neuen vierten Standort der MAHSJ (Vitos-Gelände o. a.) Umsetzung finden als Wesenskern der zweiten Variante im Prüfantrag „Marburger Modell“ (VO/5112/2016). In der Variante 1 wird, soweit baulich möglich, eine Annäherung an das Konzept stationärer Hausgemeinschaften angestrebt.

 

Beschluss:

 

  1. Modernisierung des Altenzentrums am Richtsberg

 

Das Altenzentrum der MAHSJ (in der Sudetenstraße 24 am Richtsberg) wird durch Renovierung der Wohnnutzung und Modernisierung gemäß den Erfordernissen moderner stationärerAltenpflegeangebote wie folgt weiterentwickelt und ausdifferenziert:

 

  • Die MAHSJ wird mit dem Altenzentrum (am Richtsberg) in enger Kooperation mit der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH (GeWoBau) durch Renovierung und Modernisierung ein breit gefächertes Angebot an (stationärer) Pflege, (Service-)Wohnen sowie Beratung und Begegnung für das Quartier realisieren.

 

  • Eigentümerin des Hauses am Richtsberg/Sudetenstraße 24 bleibt die Stiftung St. Jakob, die Bewirtschaftung erfolgt durch die GeWoBau. Diese schafft zudem im näheren Umfeld des Altenzentrums am Richtsberg sowie in ihrem weiteren Wohnungsbestand Möglichkeiten des Servicewohnens. Dafür werden Betreuungsverträge mit der MAHSJ angestrebt.

 

  • Im Erdgeschoss des Altenzentrums entstehen in enger Kooperation mit der Universitätsstadt Marburg Angebote der Beratung und Begegnung für Ältere Richtsberger/innen. Zudem finden weiterhin die Verwaltung der MAHSJ sowie eine Anlaufstelle ihres ambulanten Dienstes Platz, welche auch Leitstellenfunktionen des Servicewohnens wahrnehmen kann.

 

Bericht:

 

Die Geschäftsführung der MAHSJ und die Stabsstelle Altenplanung haben gemeinsam mit der Ortsvorsteherin sowie dem Bewohnernetz für Soziale Fragen BSF e. V., den evangelischen Kirchen am Richtsberg, dem FB Soziales: Altenhilfe/Geschäftsführung des Seniorenbeirats und Pflegebüro/Fachstelle Wohnberatung, der Freiwilligenagentur FAM e. V., der Katholischen Pfarrgemeine Liebfrauen sowie dem „Lebenswerten Stadtteil Richtsberg“ mit der Konzeptentwicklung für ein erweitertes Beratungs- und Begegnungszentrum im EG der Sudetenstraße begonnen. Sobald Klarheit über Bedingungen der Umsetzung und die Zukunft des Gebäudes besteht, kann die Realisierung des in Entwicklung befindlichen Konzeptes begonnen werden, manches bereits vor dem endgültigen Umbau.

 

Beschluss:

 

  1. Im rechten und mittleren Gebäudeblock werden nach Cölber Vorbild 48 Pflegeplätze der 4./5. Generation des Altenwohnbaus in vier modernisierten stationären Hausgemeinschaften (mit je 12 Pflegeplätzen) geschaffen. Während einer Übergangsperiode werden die 32 Pflegeplätze der 3. Generation im linken Gebäudeteil sukzessive abgebaut, parallel zum Aufbau des Servicewohnens sowie der Pflegeangebote in den Stadtteilen. Die Reduktion beginnt mit Fertigstellung der Umbaumaßnahme.

 

Bericht:

 

Die als Anlage 2 der VO/4443/2015 „Konzept kommunale Altenplanung MR III“ vorgestellte Umbauplanung hat keine Unterstützung der Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Gießen gefunden.

Mitgeteilt wurde mit Schreiben vom 14.04.2016, die gemeinsame Nutzung der Funktions- und Sanitärräume (Pflegebad) durch die konventionellen 32 Pflegezimmer und zugleich durch die neu entstehenden 48 Hausgemeinschaftsplätzen „wird hier kritisch gesehen. Grundsätzlich steht eine gemeinsame Raumnutzung, wie sie den hier vorgelegten Grundrissplanungen zu entnehmen ist, einer zu fordernden stringenten strukturellen und organisatorischen Trennung beider Konzepte entgegen, da sowohl Bewohner als auch Mitarbeiter den Bereich der stationären Hausgemeinschaften regelmäßig betreten müssen…. Zu bedenken ist auch der mit der Planung verbundene organisatorisch unterschiedliche Personaleinsatz [unterschiedliches Maß der An-/Abwesenheiten; konzeptionell bedingte unterschiedliche pflegerische Haltung; PE]“… Es könnte damit der Eindruck geweckt werden, dass einer ‚2-Klassen-Gesellschaft Vorschub geleistet wird“. Weitere Kritikpunkte werden angeführt.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

Bericht

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