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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/5212/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung der Einzelmaßnahmen im Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Katharina Rubner
- Verfasser*in:
- Katharina Rubner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 15, 2016
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 18, 2016
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die KIP-Pauschalmittel werden in Höhe von 623.031 € (20% der Darlehenssumme) angemeldet.
- Folgende Einzelmaßnahmen werden beim KIP angemeldet:
Maßnahmen | Gesamtkosten | Vorauss. Beginn | Vorauss. Endabnahme |
Sanierung der Pausenhalle und des Ver- waltungsbereichs der Geschwister- Scholl-Schule | 450.000 € | 2017 | 2018 Abrechnung 2019 |
Installation einer Sonnenschutzanlage bei der Kindertagesstätte Gerhard- Hauptmann-Straße | 100.000 € | 2015 | 2016 |
Sanierung des Sanitärtrakts der Sporthalle des Gymnasium Philippinum | 800.000 € | 2015 | 2016 |
Sanierung des Dachs der Sporthalle des Gymnasium Philippinum | 1.000.000 € | 2017 | 2017 Abrechnung 2018 |
Bau einer Einhausung für den Eingangs- bereich der Sporthalle der Martin-Luther- Schule | 175.000 € | 2016 | 2016 |
Sanierung des Gesundheitszentrums der Käthe-Kollwitz-Schule | 180.000 € | 2016 | 2016 |
Sachverhalt
Begründung
Die Universitätsstadt Marburg erhielt aus dem KIP 3.115.155 Euro in 3 Tranchen zugeteilt. Die Rahmendarlehensverträge wurden bereits abgeschlossen. Nun müssen bis zum 31.12.2016 die Einzelmaßnahmen angemeldet werden, für deren Finanzierung die Mittel des KIP genutzt werden sollen. Folgende Rahmenbedingungen müssen dabei beachtet werden:
- Die Maßnahmen müssen nach dem 30.06.2015 begonnen und bis zum 30.06.2021 vollständig abgerechnet sein.
- Eine parallele Förderung von Maßnahmen z. B. durch GVFG/FAG und KIP ist ausgeschlossen.
- 20 % der Darlehenssumme (= 623.031 €) dürfen als Pauschalmittel angemeldet werden.
Zunächst sollen die Pauschalmittel in voller Höhe ausgeschöpft werden, diese können u. a. zur Finanzierung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwGs) dienen. Die Pauschalmittel werden in zwei Tranchen in der Regel im Abstand von sechs Monaten ausgezahlt.
Es verbleibt eine Darlehenssumme von 2.492.124 €, die auf einzelne Maßnahmen aufgeteilt werden muss. Da in diesem Jahr weiterer Kapitalbedarf besteht, wurde zunächst auf Maßnahmen zurückgegriffen, die teilweise schon im vergangenen Jahr begonnen haben und in diesem Jahr fertiggestellt werden. Somit kann der Abruf dafür zeitnah erfolgen. Als weitere Maßnahmen wurden zwei Projekte des BiBaP ausgewählt, deren Abrechnung 2018 bzw. 2019 erfolgen soll.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

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