Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/5227/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2013 in der Fassung vom 18.05.2016 (Vorlagen-Nr. VO/4848/2016) wird beschlossen und damit werden die Ergebnisse der Jahresrechnung wie folgt festgesetzt:

 

Jahresergebnis des Ergebnishaushalts (Überschuss):12.007.731,50

 

Finanzmittelfehlbetrag:-1.208.572,09

 

Finanzmittelbestand zum 31.12.2013: 8.105.385,91

 

  1. Der Magistrat wird für die Jahresrechnung der Stadt Marburg aufgrund des Schlussberichtes des Prüfungsamtes gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2016 wurde der Jahresabschluss 2013 gem. § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zur Prüfung zugeleitet.

 

Bestandteile des Jahresabschlusses 2013 sind nach § 112 Abs. 2 HGO die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 112 Abs. 3 HGO). Ihm sind weitere Anlagen beizufügen, die sich aus den Bestimmungen der GemHVO ergeben. Der diesbezügliche Jahresabschlussbericht 2013 liegt ihnen bereits vor.

 

Das Prüfungsamt hat den Jahresabschluss 2013 (Stand: 18.05.2016) aufgrund des § 128 Abs. 1 HGO im Zeitraum von Juni 2016 bis Oktober 2016 geprüft und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 128 Abs. 2 HGO in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst.

 

Die vom Prüfungsamt durchgeführte Prüfung führte zu keiner Einschränkung des Prüfvermerkes.

 

Nach § 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt (§ 128 HGO) den Jahresabschluss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 HGO über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Wegen der Umstellung auf die doppische Haushaltsführung und den damit einhergehenden Verzögerungen konnte die Frist nicht eingehalten werden, was im Übrigen auf die Mehrzahl der Kommunen in Hessen zutrifft.

 

Der Schlussbericht sowie die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen können im Prüfungsamt, Am Grün 18, eingesehen werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage vorab beraten.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

 

Anlage

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen