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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5259/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Für jedes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sowie des Magistrats wird zu Beginn der jeweiligen Legislaturperiode die Infrastruktur geschaffen, um alle Sitzungsunterlagen digital zu erhalten und bearbeiten zu können.

 

  1. Alle Sitzungsunterlagen und Einladungen der Universitätsstadt Marburg für die Mitglieder des Magistrats sowie der Stadtverordnetenversammlung werden elektronisch versandt.

 

  1. Die Mandatsträger, die an dem elektronischen Sitzungsdienst nicht teilnehmen möchten, können anstelle der elektronischen Infrastruktur die Unterlagen weiterhin in Papierform erhalten.

 

  1. Die Satzungen werden entsprechend geändert.

 

  1. Vor der Umstellung auf den elektronischen Sitzungsdienst werden im Rahmen einer kostenlosen Schulung die digitalen Nutzungsmöglichkeiten aufgezeigt und Fragen beantwortet. Die Teilnahme ist freiwillig.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Durch die Umstellung auf den elektronischen Sitzungsdienst werden sofort mit der Einführung Kosten in nicht unerheblicher Höhe für Druck und Porto eingespart.

 

Die Universitätsstadt Marburg ermöglicht für jedes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats zu Beginn einer Legislaturperiode die Voraussetzungen, um Sitzungsunterlagen digital erhalten und bearbeiten zu können. Mögliche Extra-Ausstattungen müssen selbst finanziert werden.

Nach Möglichkeit sollen die Mandatsträger aber zwischen verschiedenen Systemen und Herstellern wählen können.

 

Das Eigentum und der Besitz an der Infrastruktur geht auf das jeweilige Mitglied der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats über. Im Gegenzug werde die Geräte bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von der Universitätsstadt Marburg nicht ersetzt. Notwendige Updates müssen von dem jeweiligen Eigentümer heruntergeladen werden. Ggf. anfallende Wartungsarbeiten sind ebenfalls selbständig durch den Eigentümer durchzuführen.

 

Software wird durch die Universitätsstadt Marburg nicht zur Verfügung gestellt.

 

Die Eigentumsverschaffung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendig, um eine Wiederherstellung von vertraulichen, mandatsbezogenen Daten auszuschließen.

 

Zeitnah, spätestens nach zwei Monaten nach Schaffung aller Voraussetzungen werden alle Sitzungsunterlagen und Einladungen der Universitätsstadt Marburg an die Mitglieder des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung digital versandt.

 

Durch die Umstellung auf ausschließlich digitalen Versand müssen die entsprechenden Satzungen geändert und angepasst werden.

 

Eine Schulung soll allen Interessierten die Möglichkeiten und Arbeitsweisen mit dem neuen Medium vermitteln und Fragen klären. Die Teilnahme an der Schulung ist freiwillig.

 

 

Mathias RangeWieland Stötzel

 

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