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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/5273/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Piratenpartei betr. Haushalt II – Bürgerkredit / Kommunalkredit / Kommunalanleihe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Antragsteller*in:
- Piratenpartei
- Verfasser*in:
- Sprenger, Lothar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jan 24, 2017
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Feb 21, 2017
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●
Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jan 27, 2017
| |||
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Feb 24, 2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten
- zu prüfen, inwieweit die Stadt Marburg zur Deckung ihres Finanzbedarfs zukünftig anstelle der Aufnahme von Bankkrediten Bürgerkredite / Kommunalkredite / Kommunalanleihen (vgl. unten stehende Quellenangabe) aufnehmen bzw. ausgeben kann, deren Zinssatz unter demjenigen der üblicherweise aufgenommenen Bankkredite und oberhalb der derzeitigen Sparguthabenverzinsung liegt,
- dem Stadtparlament über die Prüfungsergebnisse zu berichten und
- die Aufnahme bzw. Ausgabe solcher Bürgerkredite / Kommunalkredite / Kommunalanleihen umzusetzen, sofern die Prüfung ergibt, dass dieser Vorschlag für die Stadt Marburg rechtlich gangbar und vorteilhaft ist.
Sachverhalt
Begründung:
Unter den derzeitigen Bedingungen einer europäischen Nullzinspolitik machen klassische Spareinlagen kaum noch Sinn. Zur Deckung ihres Finanzbedarfs muss die Stadt u.a. Kredite bei Banken aufnehmen, die jedoch verzinst sind, um den Banken Einnahmen zu verschaffen. Die Aufnahme von Bürgerkrediten könnte einerseits ermöglichen, dass die Stadt Marburg zinsgünstiger an Finanzmittel kommt und gleichzeitig Spareinlagen wieder attraktiver machen.
Aus Sicht der Kommune kann ein Bürgerkredit also eine günstigere Alternative zur konventionellen Kreditaufnahme bei einer Geschäftsbank darstellen.
Die Nutzung eines Bürgerkredits kann aus unserer Sicht zudem die Partizipation der Bürger in der Kommune und die Identifikation mit ihr langfristig fördern.
Da die Insolvenz von Kommunen laut deutschem Insolvenzrecht ausgeschlossen ist und der vertikale Finanzausgleich die Liquidität der Gemeinden sichert, gelten Kommunen als erstklassige Schuldner. Auch die Kompetenzen der kommunalen Aufsichtsbehörden sichern die Solvenz deutscher Gebietskörperschaften. Damit ist eine Investition in einen Bürgerkredit sicherer als eine Einlage bei einem Kreditinstitut.
Quellen:
Bürgerkredit: https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerkredit
Kommunalkredit: https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalkredit
Kommunalanleihe: https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunalanleihe
Dr. Michael Weber

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