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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5298/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird aufgefordert , die Durchsetzung der Vorschriften für einen Verkehrsberuhigten Bereich in Zwischenhausen durch folgende Maßnahmen zu befördern:

 

-          Verengung des Straßenraums im Eingangsbereich  ( z.B. Aufpflasterung, Blumenkübel o.ä. )

-          geschwindigkeitsmindernde  bauliche Veränderungen im weiteren Straßenraum (Pflanzbeete, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen )

-          bauliche Lösung des Problems der sich lösenden und klappernden Steinplatten

-          Versetzung des Schildes 325.1 (‚Verkehrsberuhigter Bereich’ ) auf die gegenüber liegende Straßenseite

-          Anbringung des Schildes 325.1 für die Einfahrt in die entgegengesetzte Fahrtrichtung für Fahradfahrer

-          - Erläuterung der Schilder ( mindestens durch ‚Schrittgeschwindigkeit –   4-7km/h)

-          dauerhafte Anbringung einer Variotafel

-          regelmäßige Kontrollen durch die Ordnungspolizei.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der neue entstandene verkehrsberuhigtere Bereich Zwischenhausen wird von den AnwohnerInnen und Geschäftsleuten geschätzt und gepflegt .Eigentümer haben Blumenkübel und Sitzbänke vor ihren Häusern aufgestellt. Das Kunst-Straßenfest ‚Kunst im Raum’ im Mai 2016 fand hier großen Zuspruch. Die Straßenbezeichnung ‚Spielstraße’  (Volksmund, rechtlich ungenau, da hier trotz der Spielerlaubnis noch Fahrzeugverkehr zugelassen ist) wird immer mehr von spielenden Kindern in die Tat umgesetzt. (Zitate aus Hujaja-Nachrichten der Ketzerbachgesellschaft Juni’16, S.12).

 

Nach der Beobachtung von AnwohnerInnen und Geschäftsleuten halten sich allerdings leider nur wenige der zahlreichen PKW an die in diesem Verkehrsberuhigten Bereich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit von 4-7km/h (Toleranzbereich bis 10km/h). Viele fahren deutlich zu schnell. Darauf angesprochene FahrerInnen äußern im Brustton der Überzeugung: 'Wieso? Ich bin doch nur 30 gefahren’ - schon ab 25km/h wäre aber ein Bußgeld ab 80 Euro fällig, und ab einer Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h sogar ein einmonatiges Fahrverbot.

 

Zudem werden regelmäßig außerhalb des gekennzeichneten Bereichs PKWs geparkt, was dazu führt, dass FußgängerInnen sich einen hierdurch deutlich verengten Straßenraum teilen müssen, auf die trotz des niveaugleichen Ausbaus immer noch gefühlte ’Straße’ ausweichen und dort von PKWs bedrängt werden.

 

Autos weichen diesen falsch geparkten PKWs aus, indem sie über die Rinne und die angrenzenden Steinplatten fahren. Bei der Überfahrung der großen Steinplatten entsteht ein großer Druck, so dass sich die Steine vom Untergrund lösen. Die losen Steine bilden eine Stolperkante für die Fußgänger, blinde Passanten und Kinder. Die gelösten Steinplatten ‚kippeln und klappern’ (Hujaja-Nachrichten der Ketzerbachgesellschaft Juni 16, S.12f), so dass der Volksmund schon den Namen ‚Klappergasse’ kreiert hat.

 

Die ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit für Kinder, im Verkehrsberuhigten Bereich im Straßenraum zu spielen, wird durch das illegale Parken und durch zu schnell fahrende PKWs ( und Fahrräder) eingeschränkt bzw. gefährdet.

 

Schon das Verkehrsschild 325.1 wäre deutlich sichtbarer auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite. In vielen deutschen Städten wird es zudem wie auch in Frankreich und den Niederlanden verschiedenartig erläutert - von der bloßen Erwähnung der ‚Schrittgeschwindigkeit’ über deren Präzisierung (4-7 kmh) bis hin zur Auflistung der weiteren Ge- und Verbote in einem solchen Bereich.

 

Hilfreich wäre auch eine dauerhafte Variotafel, die die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigt und erfahrungsgemäß allein durch ihre „Anprangerfunktion“ bremsend wirkt.

 

Rechtlich setzt die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht. Zudem ist es üblich, den Eingangsbereich durch eine deutliche Verengung im Straßenraum so zu gestalten, dass schon dadurch deutlich wird, dass es sich hier um einen besonderen Straßenraum handelt, der besondere Umsicht erfordert.

In der Verkehrsberuhigten Zone Zwischenhausen ist aber nur das absolute Mindestmaß der für einen solchen Bereich vorgeschriebenen baulichen Veränderungen im Straßenraum umgesetzt. Für einen nicht gutartigen PKW-Nutzer (und auch Fahrradfahrer) haben sich die objektiven Möglichkeiten, in diesem Bereich zu schnell zu fahren, nach dem Umbau der Straße sogar ‚verbessert’ - er/sie sieht einen langen, seit der Begradigung (Rückbau des Bürgersteigs) noch breiteren Straßenraum vor sich, den er zügig durchfahren kann.

 

Die im Vorfeld der Umgestaltung zugesagten Kontrollen der Ordnungspolizei finden aus Personalmangel kaum statt. Umso wichtiger wäre es, die vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Zwischenhausen auch in der Realität zu einem Verkehrsberuhigten Bereich zu machen.

 

 

Henning KösterJonathan SchwarzRoland BöhmElisabeth Kula

 

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