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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5318/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

1.Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2016 bis 2020

 

2.Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2017 mit ihren Anlagen

 

3.Stellenplan 2017 der Universitätsstadt Marburg

 

4.sowie den Entwurf des Finanzplanes 2016 bis 2020 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und § 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2016 bis 2020, der dem Haushaltsplanentwurf 2017 als Anlage beigefügt ist.

 

Der Haushaltsplan 2017 wird, wie seit 2009 üblich, als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 92 Abs. 4 Nr. 1 HGO als ausgeglichen, wenn das ordentliche Ergebnis nicht negativ ist.

 

Der Haushalt 2017 erreicht dieses Ziel nicht und erwirtschaftet bei dieser Betrachtung einen Fehlbedarf von 5,5 Mio. €. Da wir über einen Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses von über 82 Mio. € verfügen, kann der Fehlbedarf aus dieser gedeckt und somit der Haushaltsausgleich auf diesem Wege erreicht werden (§ 92 Abs. 4 Nr. 2 HGO).

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2017 ergibt sich ein Investitionsvolumen von knapp 28,5 Mio. €, das durch Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15,4 Mio. € ergänzt wird. Zur Finanzierung der Investitionen ist es notwendig, in 2017 eine Kreditermächtigung von 24,3 Mio. € zu veranschlagen.

 

Die zum Haushalt gehörende Finanzplanung, die sich in wesentlichen Eckdaten auf die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 30. Oktober 2016 stützt, zeigt nach erfolgreicher Konsolidierung in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 für das Jahr 2020 ein positives Bild.

 

Die tatsächliche Entwicklung der kommenden Jahre wird aber natürlich unmittelbar von dem künftigen geld- und wirtschaftspolitischen Rahmen abhängen.

 

Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2017 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2017 gehört.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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