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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5325/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, rechtzeitig vor den Beratungen zum Haushalt 2017 in den Gremien über folgende Sachverhalte einen detaillierten Bericht vorzulegen:

 

Abschreibungen

 

  1. Aufstellung über die Abschreibungen (nach Produkten oder Konten) für die Jahre 2017 bis 2020 und dabei die jeweils angewandten Abschreibungsregeln.
     
  2. Aufstellung über das Anlagevermögen, welches ggf. noch nicht bewertet wurde.

 

Sachkosten und Dienstleistungen

 

  1. Aufstellung der Abnahmestellen für Strom, Fernwärme und Gas für die Jahre 2013 bis 2015 mit Angaben zu den verbrauchten kWh pro Jahr.

 

  1. Darstellung der Unterschiede insbesondere hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen zwischen den bisherigen und den neuen Energielieferungsverträgen mit den Stadtwerken Marburg

 

  1. Aufstellung aller Mietzahlungen nach Objekt mit Angaben zu Flächen, Vertragsdauer, den Vertragspartnern, den Kalt- und Warmmieten und der Nutzung.

 

  1. Aufstellung der Pflegeflächen in der Grünpflege und auf den Friedhöfen nach Arten (Ra­senflächen, Bäume, etc.) sowie der Straßenreinigungsflächen, die durch den DBM-Dau­erauftrag abgedeckt werden sowie deren Veränderungen für die Jahre 2011 bis 2016.

 

  1. Aufstellung der Arbeitsstunden und Kosten im Dauerauftrag für Grünpflege, Friedhöfe und Straßenreinigung die jährlich für den DBM-Dauerauftrag erbracht wurden für die Jahre 2011 bis 2015.

 

  1. Aufstellung der Aufträge, die DBM für Dritte (außer der Stadt Marburg) erbringt mit An­gabe des Leistungsumfangs in Geld und Stunden.

 

10    Aufstellung der im Rahmen des Dauerauftrags an DBM wegen besonderer Situationen nicht erbringbaren Leistungen und Auflistung der Höhe dieser Aufwendungen nach Stun­den und Kosten

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN vom Mai 2016 nach einem Abschrei­bungsplan für die kommenden 15 Jahre, gab der Finanzservice die Auskunft, dass der Ab­schreibungsplan für die kommenden Jahre „ohne erkennbaren Nutzen“ sei (Darstellung nur auf Kontenebene, Fortschreibung ungeprüft, etc.). Auch wurde auf die Arbeitsbelastung hin­gewiesen. Die geforderte Aufstellung der Abschreibungen wurde nicht vorgelegt, obwohl sie mit 15 Mio. Euro einen maßgeblichen Ausgabeposten im Ergebnishaushalt bildet. Diese Gründe können nun nicht mehr gelten.

 

Bei der Festlegung der Abschreibungen ist von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und von Erfahrungswerten auszugehen. Nach § 40 GemHVO wird per Stichtag einzelbewer­tet, allerdings kann im Festwertverfahren oder im Gruppenverfahren bewertet werden. Die Stadtverordnetenversammlung muss im Rahmen der Haushaltsberatungen in die Lage ver­setzt werden, zu prüfen, ob die Abschreibungen regelhaft angesetzt werden.

 

In den Aufwandskonten für Energie, Mieten und Pflege finden sich gegenüber den Vorjahren Veränderungen, die sich mit Preissteigerungen allein nicht erklären lassen. Hier sind die Konten aufzuschlüsseln.

 

 

Dr. Elke NeuwohnerDietmar Göttling

 

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