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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5368/2017

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten, eine langfristige, stabile und mit den betroffenen Einrichtungen gemeinsam entwickelte Planung für die zukünftigen Investitionen im Bereich der Kindertagesstätten vorzulegen.

 

Auf der Grundlage einer räumlichen und sozialstrukturellen Bedarfserhebung sollen für Kinder ausreichend Betreuungsplätze in modernen Einrichtungen zur Verfügung stehen, die den pädagogischen Anforderungen frühkindlicher Bildung, Förderung und Betreuung entsprechen. Bei der Ausgestaltung ist der Optimierung des baulichen Arbeitsschutzes für die MitarbeiterInnen (Lautstärke, Übersichtlichkeit) besonderer Vorrang einzuräumen.

 

Der Planungsentwurf ist der Stadtverordnetenversammlung nach Anhörung von AG 78 und Jugendhilfeausschusses vor der Sommerpause 2018 vorzulegen.

 

Auf Grundlage des beschlossenen Entwicklungsplans möge der Magistrat eine Umsetzungsplanung analog zum Modell BiBaP nach folgenden Kriterien entwickelt und im ersten Halbjahr 2018 der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorlegen:

 

-          Vorbereitung von Bedarfs- und Prioritätenlisten durch die zuständigen Fachdienste

-          Parallel Anmeldung des Bedarfs durch die Einrichtungen unter Beteiligung von MitarbeiterInnen und Elternvertretung

-          Erstellung einer Gesamtplanung unter Beteiligung der Einrichtungen, der Freien Träger, der Elternvertretung sowie der betroffenen Fachdienste

-          abschließende Planung für einen Zeitraum von 5 Jahren

-          nur Vorhaben über 100.000 EUR sollen berücksichtigt werden (keine kleine Bauunterhaltung)

-          Gesamtausgabenvolumen ca. 600 EUR pro Platz und Jahr (Schule: 540 EUR pro Kind und Jahr)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Sommer 2017 mit Auswirkung Haushalt 2018 das KiBaP. Bis zur Erstellung der Gesamtplanung sind keine neuen Maßnahmen zu beginnen, soweit es sich nicht um kurzfristig unvermeidliche Maßnahmen der Bauunterhaltung handelt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Marburg hat in den vergangen Jahren enorm viel in die bauliche Verbesserungen der Kindertagesstätten investiert; einzelne Einrichtungen wurden komplett neu gebaut. Die baulichen Verbesserungen führten auch dazu, dass das Angebot der Kindertagesbetreuung erweitert und qualitativ verbessert werden konnte.

 

Es ist deshalb zunächst eine Bestandsaufnahme des zukünftigen Bedarfs für investive Maßnahmen zur Kindertagesbetreuung zu erstellen. Auf dieser Grundlage ist dann eine mittelfristige Bauplanung – etwa für den Zeitraum bis zum Haushalt 2021 – zu erstellen, die sowohl notwendige Sanierungsmaßnahmen wie auch den Um-, Erweiterungs- und Neubau von Einrichtungen umfasst.

 

Das vom Oberbürgermeister angeregte Bildungsbauprogramm (BiBaP) für Schulen hat sich bislang als großen Erfolg erwiesen und dazu geführt, dass für die gesamte Schulgemeinde Planungssicherheit auf Jahre entstanden ist.

 

Die Träger, Eltern und nicht zuletzt das Personal der Kindertagesstätten benötigen ebenfalls diese Planungssicherheit und sollen deshalb an der Erstellung des KiBaP von Anfang an beteiligt werden.  Eine Gesamtplanung führt auch dazu, dass die Umsetzung eines solchen Bauprogrammes im Haushalt mit einer mittelfristigen Planung gut abgesichert werden kann. Zur Finanzierung der Umsetzung des KiBaP sollen alle möglichen Fördermittel von Bund und Land in Anspruch genommen werden.

 

 

Ulrich Severin Gabriele Mensing

Matthias Simon

 

 

 

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