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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5428/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Erste Marburger Aktionsplan EU-Charta von Frauen und Männern wird verabschiedet. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden in einem Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt. Die Zuständigkeiten für die Realisierung der Maßnahmen listet der Aktionsplan EU-Charta auf. Der Umsetzungsprozess wird vom Gleichberechtigungsreferat geleitet und von der Facharbeitsgruppe EU-Charta sowie der Gleichstellungskommission eng begleitet und unterstützt.

 

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung werden mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Umsetzung informiert.

 

Der Gleichstellungskommission ist von dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde 2014 von der Universitätsstadt Marburg unterzeichnet. Damit verbunden ist die Verpflichtung, einen Gleichstellungs-Aktionsplan aufzulegen. Das Gleichberechtigungsreferat wurde beauftragt diesen Aktionsplan zu erstellen.

 

Der Aktionsplan beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Charta in Marburg zu den Schwerpunktthemen Beteiligung, Erwerbsbeteiligung, Gender Budgeting, Gesundheit (inklusive Gewaltprävention) sowie die Universitätsstadt als Arbeitgeberin. Diese Maßnahmen hat das Gleichberechtigungsreferat in Zusammenarbeit mit einer Facharbeitsgruppe, die sich aus Vertreter/innen der Stadtverwaltung und externen Expertinnen zusammensetzt, erarbeitet.

 

Die Gleichstellungskommission hat den Aktionsplan in zwei Sitzungen im Januar und Februar 2017 beraten und empfiehlt dem Magistrat einstimmig diesen umzusetzen.

 

Der Erste Marburger Aktionsplan EU-Charta beinhaltet erstens Maßnahmen, die die Stadt als Arbeitgeberin betreffen. Zweitens geht es um Verbesserungen, die die Stadt als Dienstleistungserbringerin für die Stadtgesellschaft auf den Weg bringen wird.

 

Im Aktionsplan sind alle Maßnahmen kurz mit ihren Zielen und Zielgruppen, Messgrößen und Datenquellen, dem Umsetzungszeitraum und den Zuständigkeiten bei der Realisierung sowie ggf. dem geplanten Ressourceneinsatz beschrieben. Die politische Beschlussfassung des Aktionsplans EU-Charta erkennt diesen als Instrument zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit für die Universitätsstadt Marburg an.

 

Eine regelmäßige Berichterstattung und Fortschreibung des Aktionsplans EU-Charta wird erfolgen, um die Ergebnisse und Wirkungen des Aktionsplans zu überprüfen und ggf. weiteren Handlungsbedarf festzustellen.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

  • Aktionsplan EU-Charta (gesondert gedruckt)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Anfallende Kosten sind im Rahmen einer schrittweisen Umsetzung von den beteiligten Fachbereichen haushalterisch zu kalkulieren und einzuplanen.

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