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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5460/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in Verhandlungen zu treten und eine Vereinbarung zur Erhöhung der vom Landkreis zu entrichtenden Gastschulbeiträge analog der Vereinbarung zu erreichen, die der Landkreis Gießen und die Stadt Gießen mit Wirkung zum 10.08.2012 geschlossen haben.

 

Ziel soll es sein, eine Vereinbarung vor der Verabschiedung des Haushalts 2018 zu erreichen, um die Finanzierung des BiBaP zu ergänzen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Für alle Schüler*innen, die nicht in Marburg gemeldet sind, zahlen die Schulträger der Meldegemeinden nach § 163 des Hess. Schulgesetzes einen Gastschulbeitrag zur Deckung der Sachkosten, die durch die Bereitstellung der Schulplätze für auswärtige Kinder der Universitätsstadt entstehen. Die Höhe der Beiträge wird nach § 165 Hess. Schulgesetz durch das Kultusministerium jährlich festgesetzt, und richtet sich nach Landesdurchschnittssätzen.

 

Es ist seit langem bekannt, dass diese Durchschnittssätze bei Schulträgern mit großem Einzugsgebiet bei weitem nicht ausreichen, die Schulinfrastruktur auskömmlich zu finanzieren. Bezieht man sich nur auf den Besuch der Marburger Gymnasien und der Oberstufen der Beruflichen Schulen ist festzustellen, dass etwa 1.100 Schüler*innen aus dem Landkreis kommen.

 

Aus dem gleichem Grund hat die Stadt Gießen mit ausdrücklicher Zustimmung des Kultusministeriums seit Jahren eine Vereinbarung mit dem Landkreis Gießen, der zufolge der Landkreis Gießen pro Schüler*in, die aus dem Landkreis in eine gymnasiale Oberstufe, auf das ein berufliches Gymnasium oder eine Fachoberschule wechseln, jährlich einen um 340 € erhöhten Gastschulbeitrag entrichtet. Umgerechnet auf die Marburger Verhältnisse würde das eine jährliche Mehreinnahme von deutlich mehr als 200.000 € ergeben, die in die Schulinfrastruktur der Universitätsstadt fließen könnte.

 

 

Hans-Werner SeitzMarco Nezi

 

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