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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0784/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2002
hier: Hst. 2302/9410 ´Um- und Ausbau von Verwaltungsräumen (Elisabethschule)´
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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29.11.2002
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2002
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter
Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für
die Elisabethschule bei der Hst. 2302/9410 Um- und Ausbau von
Verwaltungsräumen in Höhe von 15.000 zugestimmt:
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Hst. 2106/9400 Erweiterung Körperbehindertenabteilung (Erich-Kästner-Schule) in gleicher Höhe.
Die Mittel sind gleichzeitig freigegeben.
Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich
Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Im Zuge des Um- und Ausbaues von Sekretariat,
Schulleiterzimmer und Lehrerzimmer an der Elisabethschule soll eine zusätzliche
EDV-Verkabelung eingezogen werden. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen
werden, die Schule mit Blick auf das Projekt Schule@zukunft
an das städtische Netz anzuschließen.
Diese zusätzlichen Anforderungen und die damit verbundenen
Mehrkosten waren bei der Haushaltsanmeldung für das mittelbewirtschaftende
Bauamt nicht vorhersehbar.
Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die
Haushaltsüberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist
gewährleistet.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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