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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5664/2017

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen-Marburg ein Fehler war und ist. Dementsprechend wurde deutschlandweit kein weiteres Universitätsklinikum in Deutschland privatisiert. Die Privatisierung ist mittlerweile elf Jahre realisiert. Es gilt verantwortlich im Status Quo zu handeln und das Uniklinikum Gießen-Marburg im Sinne der Patienten, der Beschäftigten und des Standorts zukunftsfähig aufzustellen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt, dass mit der neue Vereinbarung des Landes, die Rechtsunsicherheit für die Universität Marburg und der Universität Gießen bezüglich der Trennungsrechnung beendet wurde. Die Mehrforderungen von Rhön in der Höhe von 25 Millionen und die rückwirkende Abgeltung waren völlig überzogen und hätten eine enorme Belastung für unsere Universität bedeutet. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt, dass diese Summe deutlich herunter gehandelt wurde und die jährliche Erhöhung nicht von den Universitäten, sondern von der Landesregierung übernommen wird.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich immer wieder dafür eingesetzt, dass die jahrelange Blockade des vom Land zugesprochenen Investitionskostenzuschuss aufgelöst wird. Sie kritisiert die Rhön AG für die Verweigerungshaltung, die vereinbarte Besetzung der Aufsichtsratsitze durch das Land umzusetzen, und damit diese Blockade verantwortete. Die Stadtverordnetenversammlung hält weiterhin den Einfluss des Landes durch die Aufsichtsratssitze für geboten und betrachtet die andauernde Blockadehaltung der Rhön AG als einen Fehler für alle Beteiligten. Gleichzeitig ist es gut, dass durch die Neuverhandlung der Trennungsrechnung und durch einmaligen Investitionszuschuss von Seiten des Landes nun dringend notwendige Investitionen zum Wohle der Patienten im Klinikum angegangen werden können. 

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich stets für eine Verbesserung der Situation der Beschäftigten am Universitätsklinikum eingesetzt. Zu Gunsten aller Beschäftigten wurde ein Verbot von betriebsbedingten Beendigungs- und Änderungskündigungen, eine Übernahmegarantie für alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung mit 3,0 oder besser abschließen, und ein Verbot der Ausgliederung von Betriebsteilen zugesagt. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Beschäftigten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich mehrfach besorgt um die Sicherung und Zukunftsfähigkeit des Standort Marburgs beim Uniklinikum Gießen-Marburg gezeigt. Neben dem realisierten und erfolgreich arbeitenden Partikeltherapiezentrum sind nun endlich die dringend benötigten Sanierungen und Modernisierungen der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Psychiatrie, der Zentral-OP und der Intensivstationen im 1. Bauabschnitt in Aussicht. Insgesamt hat sich die Rhön AG und das UKGM zu 100 Millionen Gesamtinvestition bis 2021 verpflichtet.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

In vielen Resolutionen und Anträgen hat die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklungen am Uniklinikum Gießen-Marburg  zum Wohle der Region, der Beschäftigten und der Patienten, als auch das Verhältnis zwischen Krankenversorgung zwischen Forschung und Lehre thematisiert. So beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2012 einstimmig folgenden Antrag:

 

Das Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) muss erhalten und ausgebaut werden. Die hohe Qualität der regionalen und überregionalen Patientenversorgung muss ebenso sichergestellt bleiben, wie die davon nicht zu trennende national und international hoch anerkannte medizinische Forschung und Lehre in den beiden medizinischen Fachbereichen in Gießen und Marburg.

 

Die Stadtverordnetenversammlung Marburg fordert in Absprache mit der Stadtverordnetenversammlung Gießen und den Kreistagen der Landkreise Marburg-Biedenkopf und Gießen gemeinsam die Landesregierung auf, sich für die Stärkung der mittelhessischen Universitäten mit ganzer Kraft einsetzen. Es geht insbesondere um den Erhalt des Universitätsklinikums Gießen/Marburg und den Erhalt der beiden medizinischen Fachbereiche mit allen Forschungsschwerpunkten und medizinischen Studienplätzen in Marburg und Gießen. Die dafür erforderlichen und geeigneten Maßnahmen soll die Landesregierung angesichts der derzeitigen Situation großer Verunsicherungen dringend in die Wege leiten. Über die einzelnen Schritte, wie dieses Ziel erreicht werden kann, soll die Landesregierung die Öffentlichkeit und vor allem die betroffenen Städte und die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf umfänglich und zeitnah informieren.

 

Mit dem „Zukunftspapier für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin“ zwischen dem Land Hessen, der Rhön-Klinikum-AG (RKA), des Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) und den beiden Universitäten wurde ein Konzept zur Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin erarbeitet, in dem ebenfalls die seit acht bzw. neun Jahren offenen Fragen der sogenannten Trennungsrechnung gelöst werden.

 

Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Sicherung von Forschung und Lehre an den universitären Fachbereichen, zur Sicherstellung der Qualität der regionalen und überregionalen Patientenversorgung und zur Weiterentwicklung der beiden Kliniken des UKGM gemacht, so wie es die Stadtverordnetenversammlung mehrfach eingefordert hat.

 

 

Angela Dorn-RanckeHans-Werner Seitz

 

 

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