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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/5696/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadt Marburg verkauft im Stadtteil Cappel, Feldbergstraße, das 81 qm große Grundstück

 

Gemarkung Cappel, Flur 14, Flurstück 101/2,

 

je zur Hälfte an Herrn Dr. Peter Lukasewitz sowie dessen Ehefrau Frau Izabela Wolska-Lukasewitz, Feldbergstraße 5a, 35043 Marburg, zum Preis von 135 EUR/ qm. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 10.935 EUR.

 

Die Abwicklungskosten gehen zu Lasten der Käufer.

 

Der Verkaufserlös ist bei I-Nr. 621.001.5 im Produkt 662010 zu vereinnahmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das zu verkaufende Grundstück war ursprünglich zusammen mit dem östlich liegenden Grundstück als Durchwegung von der Feldbergstraße zur Straße Zur Burgruine konzipiert. Da sich ein diesbezüglicher Bedarf letztlich nicht ergab, wurde das östliche Grundstück bereits Ende der 70er Jahre an alle angrenzenden Grundstückseigentümer verkauft. Das jetzt zu verkaufende Grundstück wurde seit dieser Zeit an die jeweiligen Eigentümer Feldbergstraße 5a verpachtet und wird von diesen seitdem gärtnerisch genutzt. Familie Wolska-Lukasewitz als aktuelle Pächter äußerten nun einen Ankaufwunsch für das städtische Grundstück, dem nach einer Entbehrlichkeitsprüfung für städtische Zwecke entsprochen werden kann. Der Ortsbeirat hat dem geplanten Verkauf bereits zugestimmt.

 

Auf der Verkaufsfläche befindet sich verschiedener Leitungsbestand der Stadtwerke Marburg, der beim Verkauf grunddienstlich gesichert wird. Die Stadtwerke haben dem Verkauf unter der Voraussetzung der grunddienstlichen Sicherung zugestimmt. Ferner befindet sich in der Verkaufsfläche ein privater Abwasserkanal, der zugunsten aller Anrainer bereits im Grundbuch gesichert ist. Der Fortbestand auch dieses Kanals wird somit durch den Verkauf nicht gefährdet.

 

Aus vorgenannten Gründen ergibt sich eine nur sehr eingeschränkte Nutzbarkeit der Verkaufsfläche. Insofern kann der ausgehandelte Verkaufspreis als angemessen (Bodenrichtwert 190 EUR/ qm) betrachtet werden.

 

Die Kosten der vertraglichen Abwicklung werden durch die Käufer übernommen.

 

Es wird gebeten, dieser Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

Anlage: Planausschnitt

 

Kenntnis genommen und einverstanden:

 

6

60

61

62

66

67

Ortsbeirat

K

A

A

B

A

A

A

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

 

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

X

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten

 

 

3. Weitere Auswirkungen

 

X

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

 

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

 

 

 

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Anlagen

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