Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5801/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, mit geeigneten Mitteln unverzüglich auf das Land Hessen, den Betriebsrat des UKGM, die Geschäftsführung des UKGM und die Tarifvertragsparteien des UKGM zuzugehen, damit entsprechend dem Tarif für die Landesbediensteten vom nächstmöglichen Zeitpunkt an ein allgemeines Ticket für den öffentlichen Personenverkehr in Hessen in Form eines Jobtickets Bestandteil des Tarifvertrages für die Beschäftigten des UKGM wird.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Der neue Tarif für die Landesbeschäftigten regelt, dass den Beschäftigten des Landes ab dem 01.01.2018 eine kostenlose Benutzung aller öffentlicher Verkehre in Hessen  im Rahmen eines Jobtickets zusteht (Hessenticket).

 

Laut Information des Hessischen Innenministeriums hat die Regelung folgenden Inhalt:

 

        Alle hessischen Landesbediensteten sollen eine Freifahrtberechtigung für die Nutzung des Nordhessischen Verkehrsverbunds, des Rhein-Main-Verkehrsverbunds und des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar erhalten, wobei sich der Geltungsbereich der Berechtigung am sog. Hessenticket orientieren soll.

 

        Der Legitimationsnachweis für die Berechtigung soll über den Dienstausweis erfolgen, ohne dass die Berechtigung auf dem Ausweis gesondert eingetragen werde.

 

        Den aus dem Ticket resultierenden geldwerten Vorteil werde das Land Hessen in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber pauschal gegenüber der Finanzverwaltung versteuern. Der steuerliche Werbungskostenabzug der einzelnen Bediensteten betreffend die Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte werde hierdurch nicht berührt.

 

        Für Dienstreisen mit einem privaten Kfz werde weiterhin gemäß § 6 Hessisches Reisekostengesetz Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung gewährt. Eine Änderung der Bestimmung sei nicht beabsichtigt.

 

Dies ist ein tarifpolitischer Meilenstein, den die Landesregierung erreicht hat und der wesentlich dazu beitragen kann, die Standorte von Landesverwaltungsstellen, Schulen und anderen Einrichtungen vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten. Die Tarifvertragsparteien haben mit dieser Regelung weitsichtig agiert und damit einen nicht zu überschätzenden Beitrag zur Stärkung insbesondere des ÖPNV getan. Die tarifvertraglichen Regelungen des Landes sind für die Besoldung der Beamten- und Richterschaft übernommen worden.

 

Leider hat dieser Tarifvertrag des Landes keine Wirkungen mehr für die meisten Beschäftigten des UKGM, sondern gilt nur noch für die Beschäftigten der Universität(en).

 

Dies ist sehr bedauerlich, weil ein allgemeines Ticket für den ÖV von vielen Beschäftigten des UKGM genutzt werden könnte und sicherlich auch genutzt werden würde, um schnell und ohne PKW auf die Lahnberge zu kommen. Dies könnte auch die Parkflächensituation am Klinikum in Marburg (und sicherlich auch in Gießen) merklich entlasten.

 

Marburg und Gießen als Standort des UKGM sollte dadurch, dass die Beschäftigten zum großen Teil keine Landesbeschäftigten mehr sind, kein erheblicher Nachteil erwachsen. Daher sollte sich auch das Land Hessen in entsprechende Gespräche nachdrücklich mit einbringen, um eine analoge Regelung des Landestarifvertrages auch für die Beschäftigten des UKGM zu erreichen.

 

Nach diesem Vorbild sollten das UKGM als Arbeitgeber und die Gewerkschaften baldmöglichst im Rahmen des Tarifvertrages die kostenlose Nutzung des ÖV regeln. Entsprechend den Regelungen beim Land sollten auch hier die Arbeitgeber die steuerlichen Konsequenzen so regeln, dass keine Belastungen bei den Beschäftigten eintreten und der Dienstausweis unkompliziert als Fahrausweis genutzt werden. Darüber hinaus dürfen dem Land keine Kosten durch ein solches Jobticket entstehen. Das UKGM hat als Arbeitgeber die möglicherweise anfallenden Mehrkosten, die durch die tarifvertraglichen Änderungen entstehen werden, uneingeschränkt selbst zu tragen.

 

 

Christian Schmidt Dr. Elke Neuwohner

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen