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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5810/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gem. § 51 Ziffer 11 HGO gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Marburg GmbH wird zu einer 4%-igen Beteiligung an der smartSTADTwerke GmbH & Co. KG mit einem Haftkapitalanteil von 12.000 und einer Beteiligung von 0,5 % an der smartOPTIMO GmbH & Co. KG mit einem Haftkapitalanteil von 2.010 ermächtigt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 02.09.2016 trat das Messstellenbetriebsgesetz in Kraft. Infolgedessen haben auch die Stadtwerke Marburg (SWMR) als grundzuständiger Messstellenbetreiber ihre Zähler flächendeckend Zug um Zug durch „intelligente Messsysteme“ und „moderne Messeinrichtungen“ auszutauschen. Dies bringt neue, komplexe Prozesse zur Beschaffung, Montage, Betrieb, Abrechnung und Verwaltung mit sich. Insbesondere die Rolle des sog. Smart Meter Gateway Administrators ist angesichts der notwendigen Informations- und Kommunikationstechnik strengen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik unterworfen. Die umfangreichen Zertifizierungs- und Qualifikations-maßnahmen sind durch ein einzelnes Stadtwerk allein nicht abzubilden. Auf der Grundlage des AR-Beschlusses vom 01.09.2016 „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und Messstellenbetriebsgesetz“ wurde bereits eng mit der von der Stadtwerke Gießen AG gegründeten smartSTADTwerke GmbH & Co. KG und der von den Stadtwerken Münster und Osnabrück gegründeten smartOPTIMO GmbH & Co. KG kooperiert. Auf diese Weise werden größenabhängige Effizienzvorteile erreicht.

 

Darüber hinaus sollen nun gesellschaftsrechtliche Minderheitsbeteiligungen angestrebt werden, um neben dem Einfluss auf die Geschäftstätigkeit in der Gesellschafterversammlung und dem Beirat vergaberechtliche Vorteile zu erlangen, insbesondere die Möglichkeit der Inhouse-Vergabe. Für jeden Gesellschafter wird ein eigener Abrechnungskreis geführt, in dem das auf den Gesellschafter entfallende Jahresergebnis auszugleichen ist bzw. individuell ausgeschüttet wird. Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung stellt somit einen automatischen Mechanismus gegen überhöhte Dienstleistungsentgelte dar.

 

Es soll ein Anteil von 4 % an smartSTADTwerke (12.000 €) und ein Haftkapitalanteil an der smartOPTIMO von 0,5 % (2.010 €) erworben werden. Dem sehr geringen wirtschaftlichen Risiko stehen deutliche Vorteile entgegen.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Erwerb von Anteilen in Höhe von insgesamt 14.010 € durch die Stadtwerke

 

 

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