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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/5816/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Jahresabschluss des DBM für das Geschäftsjahr 2016 wird auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung der Theobald Jung Scherer AG beschlossen.
 

2.      Den aus den Bereichen Entsorgung (€ 62.640,61), Straßenreinigung / Winterdienst
(€ 237.759,33), Straßenunterhaltung (€ 6.462,41), Kanal- und Gewässerunterhaltung (€ - 6.174,92), Friedhofunterhaltung (€ 3.090,23) und Grünflächenunterhaltung
(€ - 6.462,74) resultierenden Überschuss in Höhe von insgesamt € 292.314,92 in die Ergebnisrücklage des DBM einzustellen.

 

3.      Den ermittelten Verlust i. H. v. € - 19.487,00 aus dem Abgang von Anlagevermögenaus dem im DBM aktivierten Alt-Kanalnetz aus der Rücklage der Kanalvermögensbewertung (€ 10.737.810,48) auszugleichen und den verbleibenden Verlust i. H. v. € - 197.633,90 aus der Kanalgebührenausgleichsrücklage (€ 1.533.028,93) zu entnehmen. Der unter Berücksichtigung nach kommunalabgabenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Kanalgebührenpflichtigen nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Verlust des Kanalgebührenhaushaltes beträgt insgesamt € - 217.120,90.
 

4.      Entsprechend des § 10 Abs. 2 KAG wurde für auf gebührenrechtlicher Abrechnung ermittelte Gebührenüberdeckungen beim Niederschlagswasser im zulässigen 5-jährigen Betrachtungszeitraum 2012 bis 2016 eine Rückstellung i. H. v. € 522.650,00 gebildet.

 

Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Betriebsleiter hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht aufzustellen. Der Jahresabschluss wird dann nach erfolgter Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Stadtverordnetenversammlung über die Betriebskommission und den Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die in den handelsrechtlichen Abschlüssen ermittelten Überschüsse des Gebührenhaushaltes Kanal sind der Kanalgebührenausgleichsrücklage zugeführt worden und werden dort als zweckgebundene, handelsrechtliche Rücklage geführt. Diese beläuft sich per 31.12.2016 auf € 1.533.028,93.

 

Parallel dazu wurden gebührenrechtliche Abrechnungen durchgeführt. Diese haben aber aufgrund der anderen Berechnungsgrundlagen (kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten usw.) zu anderen Ergebnissen geführt und entsprechen damit nicht den handelsrechtlichen Ergebnissen.

Entsprechend der Regelungen des KAG wurde nunmehr für den dort zulässigen Betrachtungszeitraum 2012 – 2016 eine gebührenrechtliche Rückstellung in Höhe von € 522.650,00 für Gebührenüberdeckungen beim Niederschlagswasser gebildet.

 

Die Betriebskommission des DBM hat in ihrer Sitzung am 6. September 2017 der Vorlage einstimmig zugestimmt.

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin und Vorsitzende der Betriebskommission

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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