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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/5836/2017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:

 

  1. Mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene gilt seit dem 1. Januar 2006 in der BRD der Grundsatz, dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme. Dies ist ein Paradigmenwechsel, denn zuvor galt das Prinzip, dass behördliche Informationen grundsätzlich nicht öffentlich sind, es sei denn, es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch.

 

  1. Zusätzlich zu dem vom Bund erlassenen Informationsfreiheitsgesetz haben bislang alle Bundesländer außer Hessen, Bayern, Niedersachsen und Sachsen für ihren Zuständigkeitsbereich eigene, ähnliche Gesetze inkraftgesetzt.

 

  1. In vielen Bundesländern, darunter auch in Hessen, existieren in einigen Kommunen seit etlichen Jahren Informationsfreiheitssatzungen (IFS), welche die entsprechenden Vorgaben für die kommunalen Zuständigkeiten regeln.

 

  1. Gesetze bzw. Satzungen zur Informationsfreiheit auf verschiedenen Zuständigkeitsebenen stehen sich grundsätzlich nicht entgegen.

 

Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ende des Sommers 2018 einen Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung für die Universitätsstadt Marburg vorzulegen. Dabei möge sich der Magistrat zunächst eine Übersicht zu bestehenden IFS-Ausarbeitungen verschaffen, um sich bei der Entwicklung einer eigenen daran zu orientieren (z.B. aus Waldeck-Frankenberg, vgl. Anlagen).

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Hessen gehört zu einer Minderheit von Bundesländern, die selbst 2017 noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben, dabei ist es so wichtig, dem im obigen Antragstext erläuterten Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen.

Ob es noch in dieser Legislatur zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes durch den Hessischen Landtag kommt, muss bedauerlicherweise bezweifelt werden, auch wenn ein solches keine notwendige Voraussetzung für eine Satzung auf kommunaler Ebene ist.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen im Sinne einer transparenten Verwaltung, ohne einen Grund für ihren Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien Informationszugang zu allen relevanten Verwaltungsvorgängen erhalten können.

 

Eine solche Satzung ist auch ein Baustein gegen Politikverdrossenheit, stärkt die Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten.

 

 

Quellen:

 

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz

 

Bundesgesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/

 

IFS Waldeck-Frankenberg:

http://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=81&waid=42&design_id=0&modul_id=34&record_id=55609

 

 

IFS Stadt Maintal:

http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/194823/nach_stvv_11.03.13_informationsfreiheitssatzung.pdf

 

 

IFS-Entwurf Groß-Gerau:

https://piraten-gg.de/wp-content/uploads/2017/06/Entwurf-Informationsfreiheitssatzung.pdf

 

 

Dr. Michael WeberTanja Bauder-WöhrJan Schalauske

 

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