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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0849/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie ist es möglich, dass nach einem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (Marbach „Auf der Eich") aus 1978, nachdem die Wohnbebauung oberhalb des Sonnenhangs aufgegeben werden soll, und nach weiteren Beschlüssen des Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung aus 1983 zum Bebauungsplan „Hubgraben", die den Abschluss der Bebauung auf dieses Gebiet festsetzen, dennoch in 2002 planungsrechtlich auf einmal eine Bauzeile oberhalb des Sonnenhanges als Option erscheint?

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Sachverhalt

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.02.1978 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24/4, 2.Änderung, im Bereich "Auf der Eich" beschlossen. Ziel war die Aufhebung der für die Mittelpunktschule vorgesehenen Gemeinbedarfsfläche sowie die Aufhebung der südl. an diese Fläche grenzenden Bauzeile (Bauzeile oberhalb der Bebauung Sonnenhang).

 

Das Verfahren zur o.g. Änderung des Bebauungsplanes wurde nicht für den gesamten Geltungsbereich fortgeführt, sondern auf den Bereich „Hubgraben", für den eine Neubebauung vorgesehen war, beschränkt. 1983 erlangte der Bebauungsplan „Hubgraben" nach durchlaufendem Verfahren Rechtskraft. Die städt. Planungsziele für diesen Bereich wurden offensichtlich vom Fachamt und den politischen Gremien zu der damaligen Zeit als ausreichend gesichert angesehen.

 

Im Flächennutzungsplan, der 1984 aufgestellt wurde, ist die städt. Zielsetzung bereits verankert worden. Die Gemeinbedarfsfläche und die fragliche Bauzeile wurden nicht mehr dargestellt. Auch der Rahmenplan für den Stadtteil Marbach, der 2001 von der Stadtverordnetenversammlung nach intensiver Diskussion im Ortsteil beschlossen wurde, kommt zu dem fachlichen Ergebnis, dass die bestehende Bebauung in diesem Bereich auch gleichzeitig die Siedlungsgrenze darstellt.

 

Aufgrund von Anträgen über eine Bebauung des Bereiches „Auf der Eich" und dem durch Ortsbeiratsbeschlüsse motivierten Stadtverordnetenbeschluss (Zusatz zur Rahmenplanung), u.a. diesen Bereich nochmals auf seine Eignung als Siedlungserweiterungsstandort zu untersuchen, rückte diese Fläche wieder als potentielle Baufläche in die Diskussion.

 

Der jüngste Antrag von einem privaten Vorhabenträger auf Bebauung der Fläche „Auf der Eich", der vom Ortsbeirat Marbach befürwortet wurde, hätte eine großflächige Überplanung dieses sensiblen Bereiches zur Folge gehabt. Da aus fachlichen Gesichtspunkten in diesem Bereich keine zusätzliche Siedlungsneuausweisung erfolgen sollte, wurde vom Magistrat im Juni 2002 der Beschluss gefasst, auf eine weitere Überplanung zu verzichten und stattdessen – auch als Zugeständnis an den Beschluss des Ortsbeirates hier Bauoptionen im kleineren Rahmen zu ermöglichen – auf die im Planungsrecht nach wie vor verankerte Bauoption oberhalb der jetzigen Bebauung Sonnenhang zurückzugreifen.

 

Das Planungsrecht für die fragliche Bauzeile wurde bislang nicht zurückgenommen, da kein öffentliches Interesse bestand die Bauzeile zu erschließen und damit keine Notwendigkeit gegeben war, die städtische Zielsetzung planungsrechtlich abzusichern. Erst durch die Diskussion in den politischen Gremien über weitere Baumöglichkeiten im Bereich „Auf der Eich" wurden frühere Absichtserklärungen ( wie der o.g. Aufstellungsbeschluss von 1978) wieder aktuell diskutiert und in Frage gestellt.

 

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