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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0849/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore Gottschlich (Nr. 20 11/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
29.11.2002
|
Beschlussvorschlag
Wie ist
es möglich, dass nach einem einstimmigen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 (Marbach
Auf der Eich") aus 1978, nachdem die Wohnbebauung oberhalb des
Sonnenhangs aufgegeben werden soll, und nach weiteren Beschlüssen des
Ortsbeirates und der Stadtverordnetenversammlung aus 1983 zum Bebauungsplan
Hubgraben", die den Abschluss der Bebauung auf dieses Gebiet festsetzen,
dennoch in 2002 planungsrechtlich auf einmal eine Bauzeile oberhalb des
Sonnenhanges als Option erscheint?
Sachverhalt
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 24.02.1978 den Aufstellungsbeschluss zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24/4, 2.Änderung, im Bereich "Auf der
Eich" beschlossen. Ziel war die Aufhebung der für die Mittelpunktschule
vorgesehenen Gemeinbedarfsfläche sowie die Aufhebung der südl. an diese Fläche
grenzenden Bauzeile (Bauzeile oberhalb der Bebauung Sonnenhang).
Das
Verfahren zur o.g. Änderung des Bebauungsplanes wurde nicht für den gesamten
Geltungsbereich fortgeführt, sondern auf den Bereich Hubgraben", für den
eine Neubebauung vorgesehen war, beschränkt. 1983 erlangte der Bebauungsplan
Hubgraben" nach durchlaufendem Verfahren Rechtskraft. Die städt.
Planungsziele für diesen Bereich wurden offensichtlich vom Fachamt und den
politischen Gremien zu der damaligen Zeit als ausreichend gesichert angesehen.
Im
Flächennutzungsplan, der 1984 aufgestellt wurde, ist die städt. Zielsetzung
bereits verankert worden. Die Gemeinbedarfsfläche und die fragliche Bauzeile
wurden nicht mehr dargestellt. Auch der Rahmenplan für den Stadtteil Marbach,
der 2001 von der Stadtverordnetenversammlung nach intensiver Diskussion im
Ortsteil beschlossen wurde, kommt zu dem fachlichen Ergebnis, dass die
bestehende Bebauung in diesem Bereich auch gleichzeitig die Siedlungsgrenze
darstellt.
Aufgrund
von Anträgen über eine Bebauung des Bereiches Auf der Eich" und dem durch
Ortsbeiratsbeschlüsse motivierten Stadtverordnetenbeschluss (Zusatz zur
Rahmenplanung), u.a. diesen Bereich nochmals auf seine Eignung als
Siedlungserweiterungsstandort zu untersuchen, rückte diese Fläche wieder als
potentielle Baufläche in die Diskussion.
Der
jüngste Antrag von einem privaten Vorhabenträger auf Bebauung der Fläche Auf
der Eich", der vom Ortsbeirat Marbach befürwortet wurde, hätte eine
großflächige Überplanung dieses sensiblen Bereiches zur Folge gehabt. Da aus
fachlichen Gesichtspunkten in diesem Bereich keine zusätzliche
Siedlungsneuausweisung erfolgen sollte, wurde vom Magistrat im Juni 2002 der
Beschluss gefasst, auf eine weitere Überplanung zu verzichten und stattdessen
auch als Zugeständnis an den Beschluss des Ortsbeirates hier Bauoptionen im
kleineren Rahmen zu ermöglichen auf die im Planungsrecht nach wie vor
verankerte Bauoption oberhalb der jetzigen Bebauung Sonnenhang zurückzugreifen.
Das
Planungsrecht für die fragliche Bauzeile wurde bislang nicht zurückgenommen, da
kein öffentliches Interesse bestand die Bauzeile zu erschließen und damit keine
Notwendigkeit gegeben war, die städtische Zielsetzung planungsrechtlich
abzusichern. Erst durch die Diskussion in den politischen Gremien über weitere
Baumöglichkeiten im Bereich Auf der Eich" wurden frühere
Absichtserklärungen ( wie der o.g. Aufstellungsbeschluss von 1978) wieder aktuell
diskutiert und in Frage gestellt.
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