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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6218/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.Die Universitätsstadt Marburg bewirbt sich mit der "nordwestlichen Oberstadt" (ehemalige Sanierungsgebiet) um Teilnahme an dem Programm "Aktive Kernbereiche".

2.Die Steuerungsgruppe unter Federführung des Fachdienst 15 setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern "Lokaler Partnerschaften" (Stadtmarketing, Oberstadtgemeinde, Werbekreis Oberstadt, Bürgerinitiative "Lebenswerte Oberstadt", Ortsbeirat, Kirchenvertreterinnen und Vertretern; zu diesem Zeitpunkt noch ohne Anspruch auf Vollständigkeit) und - themenbezogen - Fachleuten unterschiedlicher Fachdienste zusammen.

3.Die Kooperation des Magistrats mit den "Lokalen Partnerschaften" im Zuge der Konzeptionierung und der Umsetzung ist ausdrücklicher Wunsch und gleichzeitig Voraussetzung für die Bewerbung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 29.09.2017 haben die Stadtverordneten den einstimmigen Beschluss gefasst für die Oberstadt "in enger Kooperation mit den lokalen Akteuren und dem Ortsbeirat ein Stadtentwicklungskonzept (…) zu erarbeiten". Zur Umsetzung des im Sinne eines integrierten Entwicklungsansatzes gedachten Projektes sollte die Aufnahme in ein "Bund-Länder-Programm" angestrebt werden.

 

Für das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Kernbereiche" startete das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kürzlich einen aktualisierten Programmaufruf.

 

Der Abgleich der mit diesem Förderprogramm verfolgten Ziele mit denjenigen, die im Kontext des Beschlusses vom 29.09.2017 zur "Quartiersentwicklung Marburger Oberstadt" diskutiert wurden, weist einerseits in nahezu allen thematischen Bereichen einen hohen Deckungsgrad auf und andererseits würden, bei einer Aufnahme in das Förderprogramm Möglichkeiten eröffnet, die das Ziel, die Oberstadt in all ihren Facetten zu einem attraktiven Stadtteil weiter zu entwickeln, nicht nur in finanzieller Hinsicht - Stichwort Drittelfinanzierung - unterstützen. Beispielsweise könnte die Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungs-konzeptes für die Oberstadt gefördert werden.

 

Stichtag zur Abgabe der Anträge auf Programmaufnahme ist der 15. Mai 2018.

 

Der Förderzeitraum des Programms "soll zehn Jahre nicht überschreiten"; damit wird gleichzeitig unterstrichen, dass eine Entwicklungsplanung in der andiskutierten Form ein Prozess mit langfristiger Perspektive ist. Förderfähig sind neben rein investiven Maßnahmen auch und besonders Management - und Partizipationsmaßnahmen.

 

Zwei wesentliche Unterscheidungsmerkmale zum klassischen Sanierungsgebiet - und zugleich Aufnahmevoraussetzung - liegen a) im erforderlichen Beschluss zum Aufbau einer Steuerungsstruktur bzw. der Nachweis einer bestehenden Steuerungsstruktur (Beschlussvorschlag Nr. 2) sowie b) in dem per Beschluss (Beschlussvorschlag Nr.3) dokumentierten Willen zur Kooperation mit einer "Lokalen Partnerschaft". Dies knüpft nahtlos an die bisherigen Arbeiten und Entwicklungen für neue Bürgerbeteiligungsinstrumente im Rahmen des Bürgerbeteiligungskonzeptes an.

 

Für das Sanierungsgebiet "nördliche Altstadt" mit dem Teilgebiet Steinweg und damit für einen Teil des gemeinhin als Oberstadt wahrgenommenen Gebietes liegt die sogenannte Schlussabrechnung noch nicht vor. Deshalb wäre für dieses Teilgebiet die Voraussetzung zur Aufnahme in das Förderprogramm "Aktive Kernbereiche" formal nicht gegeben. In den nächsten Wochen wird deshalb von Seiten des Magistrates versucht mit den Fachleuten im zutreffenden Ministerium eine Lösung zu eruieren, ob und wie dieser städtebaulich eindeutig zur Oberstadt zugehörige Stadtteilbereich noch in das Fördergebiet aufgenommen werden kann. Ebenfalls in den nächsten Wochen wird, in Abgleich mit der Ausarbeitung der erforderlichen Antragsunterlagen, das Auftragsprocedere für die Erarbeitung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) angegangen. Der eigentliche Erarbeitungsprozess wird dann ganz im Sinne des Förderprogramms "Aktive Kernbereiche" mit den Lokalen Partnerschaften organisiert und durchgeführt, so dass die gemeinsam entwickelten Ziele und Maßnahmen im Förderzeitraum dann auch konsensual umgesetzt werden können.

 

Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle auch erwähnt werden, dass der Antrag um Aufnahme in das Förderprogramm noch nicht mit der Aufnahme gleichzusetzen ist; es handelt sich um einen ergebnisoffenen Prüfprozess. Mit Bezug auf den Stadtverordnetenbeschluss vom 29.09.2017 sollten jedoch die Chancen, die das Förderprogramm für die Oberstadtentwicklung eröffnen würde, den Ausschlag für eine Bewerbung geben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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