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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/6291/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung der Einzelmaßnahmen im Kommunalinvestitionsprogramm II - KIP macht Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Jonas Aab
- Verfasser*in:
- Aab, Jonas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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|
Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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|
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Jun 19, 2018
| |||
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
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Jun 22, 2018
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die nachfolgend genannten Einzelmaßnahmen werden für KIP II angemeldet:
Maßnahme | Voraussichtl. Maßnahmen-beginn | Voraussichtl. Maßnahmen-ende | BiBaP-Volumen insg.
| KIP II - Anmeldung
|
Schule am Schwanhof -Abriss und Neubau der Turnhalle | 2017 | 2020 | 3.250.000 € | 2.000.000 € |
Grundschule Marbach - Erweiterungsbau | 2018 | 2021 | 2.900.000 € | 1.477.900 € |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadt Marburg steht aus den Mitteln des KIP II ein Kontingent von insgesamt 3.477.900 € zur Verfügung. Über diese Summe wurde gemäß Beschluss des Magistrats vom 04.12.2017 bereits ein Rahmendarlehensvertrag geschlossen. Die Tilgung erfolgt zu 75% durch das Land Hessen sowie zu 25% durch die Stadt Marburg. Die Darlehenszinsen für die ersten zehn Jahre trägt das Land Hessen. Ab dem elften Jahr trägt die Stadt Marburg die Zinsen. Das Land Hessen gewährt dazu vom elften bis zum zwanzigsten Jahr eine Zinsdiensthilfe in Höhe von 1%.
Bis zum 31.12.2018 sind nun die Einzelmaßnahmen anzumelden, für deren Finanzierung die KIP II – Mittel verwendet werden sollen. Folgende Rahmenbedingungen müssen beachtet werden:
Die Maßnahmen müssen nach dem 30.06.2017 begonnen und bis zum 31.12.2022 beendet sowie im Jahr 2023 vollständig abgerechnet sein.
Eine parallele Förderung von Maßnahmen in Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes, Bundes und der EU ist ausgeschlossen. Zulässig ist eine Kombination mit Mitteln der „Hessenkasse“ (KIP III).
Es wurden zwei Maßnahmen des Bildungsbauprogramms (BiBaP) ausgewählt, welche die zeitlichen Rahmenbedingungen des KIP II erfüllen.

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