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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/6302/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresrechnung der Stadt Marburg für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Katharina Rubner
- Verfasser*in:
- Katharina Rubner, Ann-Kathrin Ludwig
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jun 19, 2018
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jun 22, 2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der geprüfte Jahresabschluss 2016 in der Fassung vom 10.10.2017 (Vorlagen-Nr. VO/5904/2017) wird beschlossen und damit werden die Ergebnisse der Jahresrechnung wie folgt festgesetzt:
Jahresergebnis des Ergebnishaushalts:-14.838.000,00 €
Finanzmittelüberschuss:12.839.940,47 €
Finanzmittelbestand zum 31.12.201628.188.944,77 €
- Dem Magistrat wird für die Jahresrechnung der Stadt Marburg aufgrund des Schlussberichtes des Prüfungsamtes gem. § 114 HGO Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2017 wurde der Jahresabschluss 2016 gem. § 112 HGO i. V. mit § 51 Ziffer 9 HGO zur Kenntnis genommen und dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zur Prüfung zugeleitet.
Bestandteile des Jahresabschlusses 2016 sind nach § 112 Abs. 2 HGO die Vermögensrechnung (Bilanz), die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§112 Abs. 3 HGO). Ihm sind weitere Anlagen beizufügen, die sich aus den Bestimmungen der GemHVO ergeben. Der diesbezügliche Jahresabschlussbericht 2016 liegt ihnen bereits vor.
Das Prüfungsamt hat den Jahresabschluss 2016 (Stand: 10.10.2017) aufgrund des § 128 Abs. 1 HGO im Zeitraum von Dezember 2017 bis Mai 2018 geprüft und das Ergebnis der Prüfung gemäß § 128 HGO in dem als Anlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst.
Die vom Prüfungsamt durchgeführte Prüfung führte zu keiner Einschränkung des Prüfvermerkes.
Nach § 113 HGO legt der Magistrat nach Abschluss der Prüfung durch das Prüfungsamt (§ 128 HGO) den Jahresabschluss zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach § 114 HGO über den vom Prüfungsamt geprüften Jahresabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats. Diese Frist wird mit der Vorlage im Juni 2018 eingehalten.
Der Schlussbericht sowie die Jahresrechnung mit den dazugehörigen Anlagen können im Prüfungsamt, Am Grün 18, eingesehen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage vorab beraten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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