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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0882/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Christiane Gottschaldt (Nr. 25 11/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
29.11.2002
|
Beschlussvorschlag
Trifft es
zu, das die sich zu 100 % in städtischen Besitz befindliche Gemeinnützige
Wohnungsbaugesellschaft GeWoBau in jüngster Zeit vermehrt vor Gericht
Auseinandersetzungen mit Mietern führt und dass der Anlass dafür nicht korrekte
Nebenkostenabrechnungen sind? Wenn ja, warum ist das so?
Sachverhalt
Die
Antwort auf die Kleine Anfrage ist der letzten Mieterzeitung der GeWoBau zu
entnehmen, die in Stadtverordnetenversammlung vom November ausgelegt war. Die
GeWoBau Marburg/Lahn hat im Juli diesen Jahres rund 3.000
Nebenkostenabrechnungen an ihre Mieterinnen und Mieter übersandt. In 35 Fällen
(1,2 %) werden zur Zeit Widersprüche von Mietparteien (gerichtlich und
außergerichtlich) bearbeitet. Die Gründe reichen von der Gartenpflege über den
Hausstrom bis zu den Versicherungen.
In
jüngster Zeit ist es nicht vermehrt zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen zwischen der GeWoBau und ihren Kunden gekommen. Im
Gegenteil ist die Zahl der Streitfälle zurückgegangen.
Im
Jahr 1998, und hierauf bezieht sich wohl auch die Kleine Anfrage, wurde die
GeWoBau durch Urteile des Amtsgerichts Marburg verpflichtet, die Müllgebühren
nach der Personenzahl umzulegen, obwohl in den Mietverträgen der
Umlageschlüssel Wohnfläche vereinbart ist. Diese in der Bundesrepublik
einmalige Richterspruch wurde im Februar 2002 durch das Landgericht wieder
aufgehoben.
Die
Umlage der Müllgebühren nach der Personenzahl hat in der Mieterschaft der
GeWoBau, aber auch bei den anderen Wohnungsbaugesellschaften zu erheblichen
Unfrieden geführt. So sollten zum Beispiel auf Antrag des Mieterschutzbundes noch
im letzten Jahr die Personenzahlen in einigen Hausgemeinschaften durch das
Gericht überprüft werden. Da die Angaben des Einwohnermeldeamtes lückenhaft
waren, sollten zusätzlich die Akten der Fehlbelegungsstelle, der Wohngeldstelle
und des Sozialamtes zur Überprüfung herangezogen werden.
Da
die Ermittlung, Erfassung und Pflege der Personenzahlen mit einem erheblichen
Verwaltungsaufwand verbunden ist, hat die GeWoBau namens der weiteren
Großvermieter in Marburg um eine Änderung der städtischen Abfallsatzung
gebeten. Die Verwaltung hat einen Entwurf in Arbeit der in Kürze der
Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.
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