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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0882/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Trifft es zu, das die sich zu 100 % in städtischen Besitz befindliche Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft GeWoBau in jüngster Zeit vermehrt vor Gericht Auseinandersetzungen mit Mietern führt und dass der Anlass dafür nicht korrekte Nebenkostenabrechnungen sind? Wenn ja, warum ist das so?

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Sachverhalt

Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist der letzten Mieterzeitung der GeWoBau zu entnehmen, die in Stadtverordnetenversammlung vom November ausgelegt war. Die GeWoBau Marburg/Lahn hat im Juli diesen Jahres rund 3.000 Nebenkostenabrechnungen an ihre Mieterinnen und Mieter übersandt. In 35 Fällen (1,2 %) werden zur Zeit Widersprüche von Mietparteien (gerichtlich und außergerichtlich) bearbeitet. Die Gründe reichen von der Gartenpflege über den Hausstrom bis zu den Versicherungen.

 

In jüngster Zeit ist es nicht vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der GeWoBau und ihren Kunden gekommen. Im Gegenteil ist die Zahl der Streitfälle zurückgegangen.

 

Im Jahr 1998, und hierauf bezieht sich wohl auch die Kleine Anfrage, wurde die GeWoBau durch Urteile des Amtsgerichts Marburg verpflichtet, die Müllgebühren nach der Personenzahl umzulegen, obwohl in den Mietverträgen der Umlageschlüssel Wohnfläche vereinbart ist. Diese in der Bundesrepublik einmalige Richterspruch wurde im Februar 2002 durch das Landgericht wieder aufgehoben.

 

Die Umlage der Müllgebühren nach der Personenzahl hat in der Mieterschaft der GeWoBau, aber auch bei den anderen Wohnungsbaugesellschaften zu erheblichen Unfrieden geführt. So sollten zum Beispiel auf Antrag des Mieterschutzbundes noch im letzten Jahr die Personenzahlen in einigen Hausgemeinschaften durch das Gericht überprüft werden. Da die Angaben des Einwohnermeldeamtes lückenhaft waren, sollten zusätzlich die Akten der Fehlbelegungsstelle, der Wohngeldstelle und des Sozialamtes zur Überprüfung herangezogen werden.

 

Da die Ermittlung, Erfassung und Pflege der Personenzahlen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, hat die GeWoBau namens der weiteren Großvermieter in Marburg um eine Änderung der städtischen Abfallsatzung gebeten. Die Verwaltung hat einen Entwurf in Arbeit der in Kürze der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

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