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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6530/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Universitätsstadt Marburg übergibt die Liegenschaft Sudetenstraße 26b und die das Haus umgebenden Freiflächen im Zuge des Erbbaurechts

 

Gemarkung Marburg, Flur 56, Flurstück 95/67

-          eingetragen im Grundbuch von Marburg, Blatt 12056,

-          lfd. Nr. 189 des Bestandsverzeichnisses -

 

im Rahmen eines Erbbaurechtes an den gemeinnützigen Verein CenTral e.V..

 

Insgesamt handelt es sich um eine Gesamtfläche von 984 mit aufstehendem Gebäude.

 

Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 66 Jahren, ausgehend von der Eintragung im Grundbuch.

 

Die Übernahme dient der Erhaltung und Sanierung der baufälligen Liegenschaft und dem Erhalt der Gemeinwesen- und Jugendarbeit am Richtsberg. Deswegen wird auf die Erhebung eines Erbbauzinses verzichtet.

 

CenTral e.V. verpflichtet sich, die Liegenschaft zu sanieren und zu unterhalten. Die Jugendarbeit am Richtsberg ist als gemeinnütziger Nutzungszweck zu gewährleisten.

 

Die Kosten des Erbbaurechtsvertrages und seiner Durchführung trägt CenTral e.V..

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Liegenschaft ist insgesamt marode und stark sanierungsbedürftig und als ehemalige Gaststätte auch für den Zweck der Gemeinwesen- und Jugendarbeit nur bedingt geeignet. Der Verein CenTral e.V. ist bisher Mieter in der Liegenschaft. Er möchte das Gebäude sanieren und durch Um- und Anbauten erweitern, damit es auch zukünftig für die Gemeinwesen- und Jugendarbeit gut genutzt werden kann. Die Liegenschaft soll komplett in Eigenleistung und durch Mittel des Vereins saniert werden. Kosten kämen an dieser Stelle nicht auf die Stadt zu. Zur Kompensation der Sanierungsleistung und zur Unterstützung wird von Seiten der Stadt an dieser Stelle auf die Erhebung eines Erbbaurechtes verzichtet.

 

Da die Liegenschaft mit Städtebaufördermitteln soziale Stadt gekauft wurde, wird diese nur mit der Auflage der Zweckbindung Gemeinwesen- und Jugendarbeit mit öffentlichem Charakter an CenTral e.V. abgegeben.

Bei Wegfall des vereinbarten Zweckes soll die Liegenschaft wieder an die Stadt Marburg zurückgehen (Heimfall). Das soll einer eventuellen Rückforderung der Fördermittel vorbeugen.

 

Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des CenTral e.V. und hat der Einräumung eines Erbbaurechtes einstimmig zugestimmt.

 

Es wird gebeten, dieser Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

 

Wieland Stötzel

Bürgermeister

 

Anlage: Planausschnitt, Konzept CenTral e.V. zur Nutzung der Liegenschaft

 

 

Kenntnis genommen und einverstanden:

 

6

62

61

65

K

B

K

K

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschlussfolgeabschätzung (BFA) – Die Vorlage hat folgende Auswirkungen:

 

1. Kostenzusammenstellung – Einmalkosten

 

X

Es bestehen keine Einmalkosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Einmalkosten

 

2. Kostenzusammenstellung – Folgekosten

 

X

Es bestehen keine Folgekosten

 

 

 

Es bestehen die hier aufgeführten Folgekosten:

 

 

 

3. Weitere Auswirkungen

 

 

Es bestehen keine weiteren Auswirkungen

 

 

X

Es bestehen folgende weitere Auswirkungen

 

(z. B. familienpolitische Auswirkungen, Auswirkungen auf Gender Mainstreaming, Auswirkungen der Beschlüsse auf die demographische Entwicklung der Stadt Marburg)

- Erhalt und Sanierung der Liegenschaft

- soziale Stärkung des Stadtgebietes

- Fortführung und Ausbau der Gemeinwesen- und Jugendarbeit

 

 

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Anlagen

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