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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6542/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

        Der als Anlage beigefügte II. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

        Der als Anlage beigefügte I. Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Wandel der Bestattungskultur und der sich dadurch ändernden Nachfrage nach pflegeleichten Grabstätten, wie z. B. Wiesengrabstätten oder Urnenbaumgrabstätten, wurden auch in der Universitätsstadt Marburg solche Grabarten eingerichtet, um mit anderen Friedhöfen und Friedhofsbetreibenden konkurrenzfähig bleiben zu können.

 

Aus diesen Gründen sollen in der Friedhofssatzung der Universitätsstadt Marburg vom 10. Dezember 2012 durch diesen II. Nachtrag folgende Grabarten ergänzt werden:
 

        Wiesengrabstätten

        Anonyme Sarggrabstätten

        Urnenbaumgrabstätten in unterschiedlichen Varianten

 

Weiterhin sollen verschiedene redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen der bisherigen Regelungen vorgenommen werden, die in der beigefügten Synopse näher erläutert werden.

 

Für die Kalkulation der Friedhofsgebühren wurde ein externer Betriebswirtschaftler, ein Experte auf dem Gebiet der Gebührenkalkulation im Bereich Friedhof, hinzugezogen.

In die Gebührenkalkulation flossen die Kosten der Baumaßnahmen der letzten Jahre sowie weitere Kosten für die Unterhaltung (Wasser, Niederschlagswassergebühr, Strom etc.) der Friedhöfe und der Friedhofskapellen ein.

 

Die durchgeführte Kalkulation der Friedhofsgebühren ergab, dass die aktuell gültigen Gebühren, die durch die Stadtverordnetenversammlung am 30. November 2012 beschlossen wurden, anzupassen sind.

 

Als Anlage beigefügt ist eine „Zusammenstellung der Friedhofsgebühren“, welche sowohl die bisherigen Gebühren, als auch die durch die externe Kalkulation ermittelten Gebühren sowie die durch den Magistrat vorgeschlagenen Gebührenanpassungen abbildet.

 

Die Kalkulation der Gebühren erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip der Kostendeckung. Bereits in der aktuell geltenden Friedhofsgebührenordnung wurden jedoch einige Gebührenpositionen subventioniert. Nach der neuen Kalkulation ergeben sich Grabgebühren, die bis zu 105% über den bisherigen Gebühren liegen (subventionierte Grabgebühren darüber hinaus um ein Vielfaches mehr). Aus sozialen Erwägungen heraus, sollen auch bei dieser Gebührenanpassung die kalkulierten (kostendeckenden) Gebühren nicht in voller Höhe weitergegeben werden.

 

Ein weiterer Grund für die Subvention der Gebühren ist aber auch, dass die Stadt weiterhin gegenüber privaten Friedhofsbetreibenden konkurrenzfähig bleiben muss. Dies gilt auch für die Nutzungsgebühr der Trauerhallen, ohne eine Subvention würden diese voraussichtlich nur noch selten genutzt werden bzw. leer stehen.

 

Um die Gebührenanpassungen in größtmöglichem Maße sozialverträglich zu gestalten, sollen die Erhöhungen darüber hinaus in 3 Stufen, d. h. zum 01.02.2019, 01.01.2020 und 01.01.2021, erfolgen. So erhöht sich z. B. die Gebühr für ein Reihengrab von derzeit 1.520 € sukzessive auf 1.750 € in 2021.

 

Die Gebühren zu den neuen Grabarten, die in die Friedhofssatzung aufgenommen werden sollen, sind entsprechend in die Friedhofsgebührenordnung eingefügt worden.

 

Die betroffenen Ortsbeiräte wurden beteiligt. Die Stadtverordnetenversammlung wird nunmehr gebeten, die beiden beigefügten Nachträge durch Beschlussfassung in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas SpiesWieland Stötzel

OberbürgermeisterBürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Entfällt.

 

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Anlagen

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