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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/6612/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Universitätsstadt Marburg tritt dem Verein Antidiskriminierung Mittelhessen (e.V.) als Gründungsmitglied bei.
  2. Die Universitätsstadt Marburg unterstützt die geplante Antidiskriminierungsstelle des Vereins durch eine aktive Mitarbeit im Verein und durch finanzielle Bezuschussung in Höhe von 5.000 € jährlich, wenn mindestens zwei weitere Kommunen bzw. Landkreise aus Mittelhessen als Vereinsmitglieder die Antidiskriminierungsstelle mitfinanzieren, die Bewilligung von IKZ-Mitteln (Förderprogramm „Interkommunale Zusammenarbeit“) gewährleistet ist und eine finanzielle Mindestausstattung von 32.000 € pro Jahr erreicht wird.

Die finanzielle Bezuschussung durch die Universitätsstadt Marburg ist zunächst an die Dauer der IKZ-Förderung gebunden und auf fünf Jahre beschränkt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Begründung:

Auf Initiative des Landkreises Gießen begann im Jahr 2015 die Universitätsstadt Marburg im Auftrag des Oberbürgermeisters, gemeinsam mit weiteren mittelhessischen Landkreisen und Sonderstatusstädten ein Konzept für ein Beratungsangebot für von Diskriminierung Betroffene im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu entwickeln. Das Handlungsfeld „Diskriminierungsschutz“ sollte für die Bedarfe in Mittelhessen konkretisiert und eine aus IKZ-Mitteln (Förderprogramm „Interkommunale Zusammenarbeit“) sowie von kommunalen Gebietskörperschaften gemeinsam finanzierte Beratungsstelle aufgebaut werden.

 

Der Arbeitsgruppe gehörten Vertreterinnen und Vertreter aus den Städten Marburg, Gießen, Wetzlar und den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Gießen, Lahn-Dill und Limburg-Weilburg an. Im September 2016 stellte die AG den Verwaltungsleitungen ein Konzept für eine mobile Antidiskriminierungsstelle in kommunaler Trägerschaft vor. Diese wurde von einigen der Städte und Kreise für derzeit nicht finanzierbar befunden. Die AG wurde gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten und Vorteile in einer Vereinsgründung liegen und diese gegebenenfalls vorzubereiten. Die AG hat daraufhin ein Konzept für die Gründung eines Antidiskriminierungsvereins entwickelt, der als regionales Netzwerk und als Träger einer niedrigschwelligen Anlaufstelle für von Diskriminierung Betroffene fungieren soll.

 

Landkreis Gießen, Stadt Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf und Universitätsstadt Marburg bilden die Gruppe der Gründungsmitglieder des Vereins „Antidiskriminierung Mittelhessen e. V.“. Bisher liegen Kreistagsbeschlüsse des Landkreises Gießen vom und des Landkreises Marburg-Biedenkopf vor. Bei der Stadt Gießen ist die Beschlussvorlage noch im parlamentarischen Verfahren. Sobald von allen Gründungsmitgliedern die Beschlüsse vorliegen, erfolgt die Vereinsgründung. Weitere mittelhessische Kommunen werden nach der Gründung des Vereins angefragt und können dann jederzeit beitreten.

 

Die Ziele des Vereins sind: Begleitung, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Niedrigschwellige Begleitung für von Diskriminierung Betroffene, d.h. Erstberatung mit Befragung, Zielermittlung, Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten, Einholen von Stellungnahmen, Verfassen von Beschwerdebriefen, Organisieren von Vermittlungsgesprächen, Verweis z.B. an Rechtsberatung oder auf Zielgruppen spezialisierte Stellen, Dokumentation.
  • Prävention: z.B. Bildungsarbeit; Befragungen; Handlungsempfehlungen
  • Vernetzung bestehender Angebote und Akteure im Hinblick auf das Thema Dis­kriminierung, d.h. Aufbau von Netzwerken und Kooperationen mit Fachstellen, Organisation von Austausch-, Schulungs- und Präventionsformaten; Erarbeitung von Empfehlungen an Politik; Sensibilisierung für das Thema in der Region.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kommunikationsstrategien entwickeln.

 

Das Format: Ein gemeinnütziger Verein als Träger der Antidiskriminierungsstelle und eines Netzwerkes hat folgende Vorteile:

  • Unabhängigkeit
  • Vernetzung auch mit nicht-kommunalen Akteuren
  • dadurch Verhinderung von Parallelstrukturen
  • Gemeinnützigkeit (also auch die Möglichkeit Spenden und Fördergelder zu akquirieren)
  • Öffentlichkeitswirksamkeit (z.B. Symbolwirkung durch Mitgliedschaft von Kommunen, Institutionen, Persönlichkeiten)

Finanzierung

Zur Einrichtung einer interkommunalen Antidiskriminierungsberatungsstelle beteiligen sich die Städte (vorbehaltlich der politischen Beschlüsse) mit 5.000 € pro Stadt und Jahr. Der geplante Zuschuss bei den Landkreisen beträgt pro Jahr 7.000 €. Die Höhe der Zuschüsse ist unabhängig von der Einwerbung weiterer Mittel. Sollten die eingeplanten zusätzlichen Fördermittel nicht zur Verfügung stehen, werden die kommunalen Zuschüsse nicht erhöht.

Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass vier Gründungsmitglieder zunächst den Verein bilden werden und sich daraus die folgende Finanzierung für den Verein ergibt. Für die Dauer von fünf Jahren stehen insgesamt 100.000 € aus dem Förderprogramm zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zur Verfügung. Insofern wird dem Verein neben den jährlichen kommunalen Zuschüssen (pro Landkreis 7.000 €; pro Stadt 5.000 €), auch der anteilige IKZ-Zuschuss in Höhe von 20.000 € und somit insgesamt 44.000 € pro Jahr zur Verfügung stehen. Die personelle Ausstattung des Vereins ist demnach aus den zur Verfügung stehenden Mitteln gesichert.

Nach Ablauf der Förderdauer ist das Projekt gründlich zu evaluieren und zu prüfen, ob eine Verstetigung sinnvoll und notwendig ist und diese durch Hinzuwerben weiterer kommunaler Kooperationen und durch das Akquirieren weiterer Fördermittel und Spenden realisiert werden kann.

 

Hintergründe

Nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 soll der dort verankerte Schutz vor Diskriminierung auch auf der kommunalen Ebene umgesetzt werden. Ziel des AGG (§ 1 AGG) ist, Benachteiligungen aus Gründen rassistischer Zuschreibungen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

 

Um dieses Recht in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen, die Einhaltung der Gesetzgebung zu kontrollieren und nicht zuletzt Betroffene bei der Bewältigung von Diskriminierungserfahrungen zu unterstützen, wurde 2006 die gesetzlich vorgeschriebene Antidiskriminierungsstelle des Bundes aufgebaut. Im Jahr 2015 ist zudem die Antidiskriminierungsstelle des Landes Hessen eingerichtet worden. Hingegen fehlen für die lokale Beratung, Begleitung, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit die Antidiskriminierungsstellen vor Ort. Diese ermöglichen aber eine wohnortnahe und damit niedrigschwellige Beratung von Betroffenen sowie eine Sensibilisierung und die gesellschaftspolitische Anerkennung des Themas.

 

Die 2017 durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlichte Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland - Ergebnisse einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung“ zeigt stichhaltige Ergebnisse auf: Fast ein Drittel aller Menschen in Deutschland hat nach eigener Aussage Diskriminierung erfahren. Von den im AGG relevanten Diskriminierungsmerkmalen wurde am häufigsten das Alter genannt (14,8%), gefolgt von Geschlecht (9,2%) und den Diskriminierungsmerkmalen Religion/Weltanschauung (8,4%) und rassistische Zuschreibung/Herkunft (8,4%).

Ca. jeder zehnte Befragte fühlte sich diskriminiert aufgrund des nicht im AGG erfassten Merkmals „Sozioökonomische Lage“. Fast die Hälfte der Betroffenen (45,9%) gab an, dass die Diskriminierungserfahrung sie nachhaltig belaste. Nur 17,7% gaben an, sich gewehrt und dadurch bestärkt gefühlt zu haben. Solche Erfahrungen haben Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zerrütten das Vertrauen in die Institutionen und in den Rechtsstaat.

 

Auch in Hessen ist Diskriminierung aufgrund von einem oder mehreren der aufgeführten Merkmale alltäglich. Das widerspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist nicht hinnehmbar. Im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts muss weiteren Zuspitzungen entgegengewirkt werden. Die Gründung des Antidiskriminierungsvereins Mittelhessen zielt auf die Etablierung einer breit gefächerten Antidiskriminierungskultur, die sowohl juristisch relevante als auch gefühlte Diskriminierung bewusstmacht, ahndet, abbaut und ihr vorbeugt.

 

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Hessen finanziert derzeit eine erste kleine Beratungsstelle zur Ergänzung der eigenen Beratungsarbeit, die ohne persönliche Termine auskommen muss. Die bei der Anne-Frank-Bildungsstätte in Frankfurt angesiedelte Beratungsstelle (ADIBE) ist derzeit die einzige allgemeine und allen Menschen offenstehende Anlaufstelle in Hessen. Deshalb befürwortet die Landesantidiskriminierungsstelle ausdrücklich zusätzliche dezentrale Anlaufstellen für von Diskriminierung Betroffene einzurichten. Eine enge Zusammenarbeit der AG mit diesen beiden Stellen besteht bereits und soll mit der Gründung des Vereins weiter vertieft werden. Für die Entwicklung einer landesweiten Strategie gegen Diskriminierung wird eine regionale mittelhessische Antidiskriminierungsstelle wertvolle Zuarbeit leisten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten in Höhe von

  • jährlich ca. 150 € Mitgliedsbeitrag (vorbehaltlich des Vereinsbeschlusses zur Vereinsordnung/Beitragssatzung)
  • jährlich 5.000 € für die Bezuschussung der Antidiskriminierungsstelle

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister

 

 

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