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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/6619/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Senkung des Essensgeldes in den Betreuungsangeboten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 - Schule
- Bearbeiter*in:
- Heidrun Wenig
- Verfasser*in:
- Sommer, Engelbert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Kenntnisnahme
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Mar 14, 2019
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 19, 2019
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten,
der Senkung des Essensgeldes in den Betreuungsangeboten an den Grundschulen der Universitätsstadt Marburg sowie der Schule am Schwanhof von 52,- € pro Monat auf 48,- € pro Monat ab dem Schuljahr 2019/2020 vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushalts 2019 zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Höhe des Essensgeldes wurde zuletzt mit Magistratsbeschluss Nr. 4393 vom 15.08.2011 von 48,- € auf 52,- € angehoben.
Damit zahlen die Eltern im Jahr 624,- € für das Essen ihrer Kinder, was einem Preis von ungefähr 3,45 € pro Mahlzeit entspricht.
Sollte nun, wie geplant, der Essenspreis in den Cafeterien der weiterführenden Schulen unter bestimmten Bedingungen auf 2,- € pro Essen gesenkt werden, würden die Preise sehr weit auseinanderklaffen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass in den Grundschulen eine verbindliche Essensbegleitung durch das pädagogische Fachpersonal stattfindet und für die vor- und nachbereitendenTätigkeiten Hauswirtschaftskräfte beschäftigt werden, die bei der Stadt angestellt sind.
Dennoch soll auch in Bezug auf die Grundschulen und die Schule am Schwanhof mit der Senkung des Essensgeldes von 52,- € auf 48,- € ein Signal erfolgen, dass die gesunde Versorgung der Schülerinnen und Schüler von hoher Wichtigkeit ist.
Die Eltern würden damit statt 624,- € pro Jahr nun 576,- € pro Jahr für das Essen ihrer Kinder zahlen, was einer Entlastung von 48,- € entsprechen würde.
Die Möglichkeiten der Reduzierung des Essensgeldes auf 16,- € pro Monat für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bleiben davon unberücksichtigt.
Die Öffentlichkeit und die Eltern werden rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2019/20 über die Senkung des Essensgeldes informiert. Herausgehoben wird dabei auch nochmal die hohe Wichtigkeit eines gesunden Schulessens für die Schülerinnen und Schüler.
Kirsten Dinnebier
Stadträtin
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Haushalt 2019 ist bereits eine Summe von 12.500 € für Mindereinnahmen Essensgelder in den Betreuungsangeboten eingeplant worden.
Für die Folgejahre bleibt abzuwarten, welche Entwicklung die Einkaufspreise für das Mittagessen nehmen bzw. wie viele Kinder zukünftig an den Betreuungs- bzw. Ganztagsangeboten in den Grundschulen und der Schule am Schwanhof teilnehmen.

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