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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Bericht - VO/6631/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Fragen der Stadtverordneten Henning Köster und Renate Bastian zur Situation von Obdachlosen in Marburg an Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies – 25.01.2019

 

Vorbemerkung:

 

In der Fachsprache wird zwischen den Begriffen „Obdachlosigkeit“ und „Wohnungslosigkeit“ unterschieden. Während „Obdachlose“ im Sinne des § 10 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Menschen bezeichnet, die auf Anfrage einer städtischen Obdachlosenunterkunft zugewiesen sind, um nicht im Freien schlafen zu müssen, ist der Begriff der „Wohnungslosen“ weitgehender. Er umfasst auch alle Menschen, die über keine Wohnung verfügen, beispielsweise aber im familiären Umfeld unterkommen oder Pensionen oder Hostels bezahlen können.

 

Wohnungslose und obdachlose Menschen erhalten im Bereich der Universitätsstadt Marburg kooperativ Unterstützungs- und Beratungsangebote durch die Tagesaufenthaltsstätte und die Fachberatung Wohnen, beides in der Gisselberger Str. 35 und in Trägerschaft des Diakonischen Werks Marburg-Biedenkopf, sowie den städtischen Fachdienst Wohnungswesen / Obdachlosenangelegenheiten mit Beteiligung des Städtischen Übernachtungsheims in der Gisselberger Str. 35.

 

 

  1. Von wie vielen obdachlosen Menschen in Marburg geht der Magistrat aus?

 

Der Fachdienst Wohnungswesen / Obdachlosenangelegenheiten hat im Jahr 2018 insgesamt 48 Personen in den Städtischen Obdachlosenunterkünften untergebracht. Die Zahl der wohnungslosen Menschen im Bereich der Universitätsstadt Marburg ist höher. Nach Angaben der Fachberatung Wohnen des Diakonischen Werks Marburg-Biedenkopf in der Gisselberger Str. 35 liegt sie bei etwa 180 Personen.

 

 

  1. Wie viele davon etwa schlafen regelmäßig bei milderen Temperaturen im Freien?

 

Die Begriffe „Wohnungslosigkeit“ und „Obdachlosigkeit“ sind voneinander zu unterscheiden. Obdachlose Menschen, also solche die nach dem HSOG untergebracht sind, schlafen nicht im Freien. Die Zahl wohnungsloser Menschen ist höher als die Zahl obdachloser Menschen. Über die Kooperation mit dem Diakonischen Werk Marburg-Biedenkopf wissen wir, dass wohnungslose Menschen häufig wechselnde Übernachtungsmöglichkeiten im weiteren familiären Bereich oder Freundes- und Bekanntenkreis finden. Die Zahl wohnungsloser Menschen, die regelmäßig bei milderen Temperaturen im Freien schlafen, kann nicht geschätzt werden, weil keinerlei Erhebungen hierüber geführt werden.   

 

 

  1. Sind dem Magistrat die Gründe bekannt, warum Obdachlose gegebenenfalls nicht in der Gisselberger Straße nächtigen möchten?

 

Nach der Hausordnung für das Städtische Übernachtungsheim ist die Unterbringungen von Haustieren, z.B. von Hunden, innerhalb des Gebäudes in Schlaf- oder Sozialräumen nicht gestattet. Zwar steht ein Hundezwinger im Außenbereich zur Verfügung, jedoch wird dieses Angebot regelhaft nicht genutzt, weil sich Hundebesitzer dieser Zielgruppe nicht von ihren Tieren – auch nicht nur über Nacht – trennen möchten. Das halten wir nach unseren Erfahrungen für den wesentlichen Grund.

 

 

  1. Welchen davon können durch veränderte Bedingungen und Regelungen begegnet werden?

 

Wohnungslose Menschen und ihre Tiere gemeinsam unterzubringen, halten wir für nicht umsetzbar. Einerseits muss gewährleistet sein, dass Menschen mit Angst vor Tieren ohne diese übernachten können. Zugleich kann nicht regelhaft sichergestellt werden, dass sich mehrere Tiere untereinander vertragen und es nicht zu Konfliktsituationen dann auch der Menschen untereinander kommt.

 

 

  1. Sind dem Magistrat die Plätze bekannt ( ohne sie öffentlich zu nennen), an denen Obdachlose auch bei Frosttemperaturen versuchen die Nacht zu verbringen?

 

Geeignete Plätze, bei Kälte die Nacht zu verbringen, ohne Angebote, wie das Städtische Übernachtungsheim in Anspruch zu nehmen, sind bekannt.

 

 

  1. Gibt es eine Orientierung für die nächtlich im Dienst befindlichen Polizei – und/oder Ordnungspolizeikräfte diese Orte aufzusuchen, um gegebenenfalls hilflose Menschen davon abzuhalten sich in Lebensgefahr zu bringen?

 

Ordnungspolizeikräfte des Städtischen Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Polizei sprechen wohnungslose Menschen, denen sie entweder begegnen oder die sie auf Hinweis aus der Bevölkerung gezielt an Orten aufsuchen, regelhaft an und informieren sie über das Unterstützungsangebot des Städtischen Übernachtungsheims. Auch der Polizei ist das Städtische Übernachtungsheim bekannt und es gibt Situationen, in denen wohnungslose Menschen von der Polizei aufgegriffen und zum Städtischen Übernachtungsheim begleitet werden.

 

 

  1. Gibt es bei der Verwaltung eine Planstelle , die sich gezielt um Obdachlose (mit) kümmert, in Kontakt mit möglichen anderen z.B. kirchlichen Sozialeinrichtungen steht und/oder auch Kontakte in diese ‚Szene’ hinein unterhält?

 

Im Fachdienst Wohnungswesen ist eine Planstelle für Obdachlosenangelegenheiten eingerichtet, die in diesem und im Wohnungslosenhilfekontext sehr eng mit dem Diakonischen Werk Marburg-Biedenkopf zusammenarbeitet. Die städtische Sozialplanung lädt kontinuierlich zu Arbeitstreffen und einem Austausch zur „Wohnungslosenhilfe in Marburg“ ein. Diese Arbeitsgruppe des Runden Tisches „Wohnungslosenhilfe“ arbeitet an der Verbesserung der Strukturen und setzt sich mit bestehenden sowie neuen Angeboten auseinander. In diesem Gesamtprozess sind die lokalen Akteure miteinander vernetzt. Näheres kann unter dem folgenden Link nachgelesen werden: https://www.marburg.de/wohnen

 

  1. Hält der Magistrat die Einrichtung eines Kältebusses  und/oder einer Rundum –die Uhr -Bereitschaft wie in größeren Städten für angemessen?

 

Nach unserer Erfahrung ist ein vergleichbares Angebot für den Bereich der Universitätsstadt Marburg nicht notwendig. Uns ist nicht bekannt, dass lokale Akteure (vgl. vorhergehende Frage) eine Notwendigkeit sehen.

 

 

  1. Welche Möglichkeit hat ein Obdachloser bzw. dessen Begleiter oder Helfer auch nach Schließung der städtischen Einrichtung in der Gisselberger Str. noch eine Beherbergung zu finden?

 

Im Städtischen Übernachtungsheim steht von Montag bis Sonntag in den Abendstunden bis 21:00 Uhr ein Hausmeister vor Ort zur Verfügung, um wohnungslose Personen aufzunehmen und für die Nacht unterzubringen. Nach unserer Erfahrung ist dieser Zeitrahmen ausreichend, da er über regelmäßige, gewöhnliche Bürozeiten weit hinausgeht. Auch verfährt der (übrigens sehr freundliche) Hausmeister derart, dass bei schlechten Witterungsbedingungen alle Menschen unabhängig ihres rechtlichen Anspruchs untergebracht werden.

 

Soweit in Marburg beispielsweise Pensionen oder Hostels länger geöffnet bzw. besetzt sind, können wohnungslose Menschen auch dort gegen das übliche Entgelt übernachten, was nach unserer Erfahrung auch geschieht, da nicht alle wohnungslosen Menschen auch sozialhilfebedürftig sind.

 

 

  1. Sieht der Magistrat die Möglichkeit bei Dauerfrost eine Wärmestube einzurichten und zu betreuen wie in anderen Städten auch?

 

Die Tagesaufenthaltsstätte des Diakonischen Werks Marburg-Biedenkopf in der Gisselberger Straße 35 ist während der kälteren Jahreszeit täglich (auch an Feiertagen) außer samstags in der Zeit von 11:30 bis 15:00 Uhr geöffnet (näheres unter https://dw-marburg-biedenkopf.de/index.php?id=74). 

 

 

  1. Sieht der Magistrat die Möglichkeit Menschen Orientierung zu geben, die verunsichert sein könnten, was zu tun ist, wenn sie Menschen bei Frost- (bzw. auch darüber liegenden höheren auch schon gefährdenden Temperaturen) temperaturen im Freien nächtigen sehen und sich zu Recht Sorgen machen?

 

In der Regel wenden sich Personen aus der Zivilgesellschaft mit dieser Fragestellung an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die örtliche Polizeidienststelle. Darüber hinaus ist auch eine direkte Ansprache möglich, in der freundlich über städtische Übernachtungsheime informiert wird. Die telefonische Weitergabe der Information geschieht erfahrungsgemäß aber häufiger.

 

 

  1. Weiß er von den Fällen der bisherigen Kältetoten dieses Winters bundesweit?

 

Soweit hier bekannt, geht die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. von 9 Kälteopfern bundesweit bis Ende Dezember 2018 aus.

 

 

  1. Hat sich der Magistrat mit den Erfahrungen und Vorsorgemaßnahmen anderer Städte beschäftigt?

 

Ein Austausch hierüber findet durch die bereits zuvor erwähnte Kooperation und Vernetzung mit lokalen Akteuren statt, die wiederum selbst in Netzwerken der Wohnungslosenhilfe überörtlich bzw. bundesweit miteinander in Kontakt und im fachlichen Austausch stehen.

 

 

  1. Ist er sich sicher  als das nach Selbsteinschätzung ‚soziale Herz’ Deutschlands sich bei dieser Problematik auf demselben angemessenen Niveau zu befinden?

 

Ja.

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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