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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/6742/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten,

 

vor dem Hintergrund der seit Mai 2018 in Hessen möglichen geänderten Finanzierung der Straßenbaubeiträge Folgendes zu veranlassen:

 

  1. Die seit dem 04. September 2003 gültige Satzung über die Erhebung von Straßenbeiträgen soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt außer Kraft gesetzt werden. Die dazu nötigen rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen hierzu sind zu treffen.

 

  1. Dies hat rechtzeitig zu erfolgen, um die Auswirkungen entsprechend in der Haushaltsplanung für 2020 berücksichtigen zu können.

 

  1. Neue Straßenbaumaßnahmen direkt unter Berücksichtigung der anstehenden Aussetzung der Straßenbeitragssatzung zu planen.

 

  1. Das Marburger Straßennetz ist einer Sichtung und Kategorisierung zu unterziehen, um den jeweiligen Sanierungsbedarf der einzelnen Straßen zu ermitteln. Hier ist eine mehrstufige Skala zu entwickeln, aus der sich auch eine Prioritätenliste ableiten lässt.

 

  1. Der Gesamtbedarf der Straßensanierungen ist so darzustellen, dass in einem weiteren Schritt – analog zu BiBaP – eine verlässliche mittelfristige Planung der vorzunehmenden Straßensanierungen für die Stadt zu Stande kommt, die wirtschaftlich tragbar, transparent, nachvollziehbar und bedarfsgerecht abgewickelt werden kann, um eine nachhaltige Werterhaltung und Tüchtigkeit des Marburger Straßennetzes zu gewährleisten. Dabei sind begleitende infrastrukturelle Tiefbaumaßnahmen insbesondere mit den Stadtwerken zu berücksichtigen und zu koordinieren und ein straßenbaulicher Standard festzulegen. Soweit es sich dabei um Anliegerstraßen handelt, sollte dieser Standard stadtweit möglichst einheitlich sein. Durchgangsstraßen und Straßen mit besonderer örtlicher und überörtlicher Bedeutung sind nutzungsorientiert so zu planen und zu gestalten, dass für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen angemessen Raum zur Verfügung steht – ebenso für die Abwicklung des ÖPNV mit dessen begleitenden Infrastruktur.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Seitens des Landes Hessen ist nun allen Städten und Gemeinden freigestellt, grundhafte Sanierungen von Gemeindestraßen mittels allgemeiner Haushaltsmittel oder durch die Erhebung von Straßenbeiträgen zu finanzieren. Hierbei können Städte und Gemeinden zudem entscheiden, ob sie sogenannte wiederkehrende Straßenbeiträge oder anlassbezogene Straßenbeiträge im Rahmen einer Schlussrechnung erheben. Im Jahr 2003 wurde in der Universitätsstadt Marburg eine Straßenbeitragssatzung beschlossen, die seither durchgehend Gültigkeit hat. Angesichts von durchschnittlich 340.000 € Einnahmen an Straßenbaubeiträgen in den vergangenen 10 Jahren scheint eine Finanzierung der Wiederherstellung von vorhandenen Straßen auch aus Haushaltsmitteln machbar – unter der Voraussetzung, dass ein maßvoller Ausbaustandard gewahrt bleibt und die Wiederherstellung der Straßen nach einer für alle Beteiligten transparenten und nachvollziehbaren Prioritätenliste erfolgt.

 

 

Jens Seipp Matthias Simon Andrea Suntheim-Pichler

Hermann Heck Sonja Sell

Jan von Plötz

 

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